Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen

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== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse ==
  
== Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse ==
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*Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an.<br/> Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
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*Stellen Sie als Kostenträger das ''Bundesamt für Soziale Sicherung'' (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe ''RVO/Primärkasse''.
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*Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN '''17936094'''. Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''.
  
*Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an. Wählen Sie die Verkaufsart unabhängig davon, ob ein Muster-16-Formular oder ein Privatrezept vorliegt, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln bei beiden Rezeptarten keine Zuzahlung zu erheben ist und bei beiden Rezeptarten der Druck des Zuzahlungsbetrags 0,00 vorgesehen ist.
 
*Stellen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) ein. Wählen Sie ggf. dabei als Kostenträgergruppe 'RVO/Primärkasse'.
 
*Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN ''17936094''. Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme 'Kasse zahlt'.
 
 
Ansicht in WINAPO® 64:
 
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Ansicht in WINAPO® ux:
 
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN ''17716530'' abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt. Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:
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Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17716530 '''abrechnen. Diese ist derzeit aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse noch nicht im System hinterlegt.<br/> Sie können die Pauschale vorübergehend jedoch wie folgt manuell erfassen:
*Öffnen Sie den Sonderzeilen-Assistenten über Verkaufszeile / Assistent (WINAPO® 64) bzw. Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent (WINAPO® ux).  
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*Gehen Sie auf Sonstige Sonder-PZN.
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*Öffnen Sie den ''Sonderzeilen-Assistenten'' über ''Verkaufszeile / Assistent'' ('''WINAPO® 64''') bzw.''Verkaufszeile / Sonderzeilen-Assistent'' ('''WINAPO® ux''').  
*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN 17716530 „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:
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*Gehen Sie auf ''Sonstige Sonder-PZN''.  
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*Geben Sie in der folgenden Ansicht die Daten der Sonder-PZN '''17716530''' „Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel“ manuell ein. Der Abrechnungsbetrag beläuft sich auf 8,00 € brutto:  
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Ansicht in WINAPO® 64
 
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Ansicht in WINAPO® ux:
 
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*Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
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*Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.  
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Ansicht in WINAPO® 64:
 
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Ansicht in WINAPO® ux:
 
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
 
 
Bei Privatrezepten müssen Sie ggf. das Datum der Abgabe des Arzneimittels und die Zuzahlung (0,00 €) händisch eintragen.
 
  
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*Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
  
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Version vom 18. Januar 2022, 09:00 Uhr

 

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