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=== Hintergrund <br> === Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.
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Parallel zur Freigabe der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wurde § 10 des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst, dass diese Produkte weiterhin einem Werbeverbot unterliegen. Um das versehentliche Einstellen dieser Artikel in den Katalog-Bereich des Online-Shops zu verhindern, wurde im Artikeleditor der '''Taxe '''das Merkmal "''Artikel im Online-Katalog''" bei Notfallkontrazeptiva gesperrt.
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Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der '''Kasse '''ist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.<br>In der '''Konfiguration '''/ ''Bereich ''/ ''Kasse ''/ Register ''Verhalten ''wurde dazu der Parameter ''Hinweis Notfallkontrazeptiva ''eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert.
[[Image:Notfallkontraz 64 2.png]]<br><br>Bei der Erfassung von Notfallkontrazeptiva auf GKV-Rezept wird dann folgender Hinweis eingeblendet: