Verleih einer Milchpumpe
Hintergrund
Viele Apotheken bieten zusätzlich zur Beratung und dem Verkauf von Arzneimitteln auch eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hierzu gehört beispielsweise das Verleihen von Babywagen, Inhalationsgeräten oder Milchpumpen. Werden solche Produkte von den Ärzten verordnet, so ist auf dem Rezept die Mietgebühr für die angegebenen Mietdauer abzurechnen. Hierzu muss für jede Krankenkasse der abrechnungsfähige Tagessatz bekannt sein. Gibt es hierzu keine Unterstützung durch die Apotheken-EDV
Wie WINAPO Sie bei der Abrechnung von Mietgebühren unterstützt, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
Wie kann ich in der Kasse den Verleih einer Milchpumpe eingeben?
- Geben Sie zunächst den zu verleihenden Artikel oder das entsprechende, von Ihnen angelegte Artikelkürzel in die Kasse ein. Es öffnet sich das Fenster Preisfindung-Verbandstoff-Datenbank.
Zunächst haben Sie die Möglichkeit, den Artikel zum Kauf, d.h. als Einzelverordnung, oder zur Miete abzugeben.
- Sollte es sich um eine Einzelverordnung handeln, wählen Sie bitte diesen Punkt aus und bestätigen mit Übernehmen.
- Soll der Artikel von Ihnen nur verliehen werden, so geben Sie bitte die korrekten Zeiträume ein.
In der Kasse finden Sie eine Zeile mit dem Artikelnamen "Miete für …".
Achtung: Der Preis in der Spalte VK stellt hier lediglich den täglichen Mietpreis dar.
- Sie können die Mietdauer des Artikels auch im Nachhinein verändern. Dazu wählen Sie im Register Verkaufszeile / Gruppe Bearbeiten die Menüschaltfläche Anzahl.