Tüten versteuern / verbuchen
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Viele Apotheker wollen zum Ziel der Europäischen Union und des Bundesumweltministeriums beitragen, die Zahl der abgegebenen Plastiktüten erheblich zu senken. Der Handelsverband Deutschland hat mit Umweltministerin Barbara Hendricks ein Abkommen geschlossen, das 80 Prozent der Tüten kostenpflichtig sind.
Welche Steuer kommt auf die Tüte?
Apotheker betrifft dieses Abkommen nicht direkt, doch wollen viele freiwillig ihren Beitrag leisten. Aber es tun sich einige praktische Fragen auf: Muss die Umsatzsteuer auf die Minimalbeträge abgeführt werden – und wie lassen sich die Cent-Beträge am besten verbuchen?
„Es ist ein ganz normaler, zu versteuernder Artikel, bei dem die Umsatzsteuer anfällt“, sagt Frank Eickmann, Sprecher des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg. Der Vorstand des Verbands hat nach einem Hinweis des Beirats diskutiert, wie Apotheker den Artikel in ihrem Warenwirtschaftssystem anlegen sollen.
Tüten als Dienstleistung verbuchen
Heraus kam dabei die unkonventionelle Empfehlung, Tüten nicht als Ware, sondern als Dienstleistung zu verbuchen, um somit spätere Probleme zu umgehen: „Sonst verhaut sich der Apotheker seine Jahresstatistik“, so der Sprecher des LAV Baden-Württemberg. Denn die vielen Minimalbeiträge würden den durchschnittlichen Warenwert stark sinken lassen. „Wenn der Apotheker da täglich 40 bis 50 Artikel à 10 Cent hat, rutscht ihm die Statistik in den Keller“, sagt Eickmann.
Steuerrechtlich hätte dies keine Relevanz, da die Umsatzsteuer in jedem Fall abzuführen ist: „Ein für Plastiktüten erhobenes Entgelt, dessen Höhe selbst durch jede Apotheke festgelegt werden kann, ist wie normaler Handverkaufsumsatz (Regelsteuersatz 19 Prozent) zu versteuern“, so der Verband in einem Hinweis an seine Mitglieder.
Dienstleistung in WINAPO® anlegen
Rufen Sie in der LAUER-TAXE® unter dem Register Artikel / Gruppe Verwaltung über die Funktionsschaltfläche Anlegen den Dialog Neu anlegen auf.
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Bezeichnung: Hier können Sie die Artikelbezeichnung eingeben. Dies ist auch der Artikelname nachdem Sie später in der LAUER-TAXE® suchen können.
Mehrwertsteuer: Die Auswahl des vollen Steuersatzes entspricht 19% MwSt.
Um die Eingabe in der Kasse zu erleichtern, besteht die Möglichkeit ein Artikelkürzel zu hinterlegen. Ein Artikelkürzel anzulegen kann dann sinnvoll sein, wenn es sich um einen häufig abzugebenden Artikel handelt, oder der jedoch aufgrund seiner komplexen Bezeichnung schwer in der LAUER-TAXE® zu finden ist.
Ein Artikelkürzel wird immer als Synonym angelegt und nicht als eigener Artikel. Das bedeutet: Bei Eingabe des Synonyms wird lediglich auf den Artikel in der Taxe verwiesen; es kommt nicht zur Neuanlage eines Artikels. |
Artikelkürzel anlegen
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