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Zum 01.08.2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Apotheken für die von ihnen geleisteten Notdienste einen finanziellen Zuschuss zu gewähren. Insgesamt ca. 120 Mio. Euro sollen pro Jahr bereitgestellt und leistungsgerecht nach Anzahl der erbrachten Notdienste an die Apotheken ausgezahlt werden.<br><br>Zur Verwaltung der Mittel wurde ein Nacht- und Notdienstfonds in Trägerschaft des DAV eingerichtet. Finanziert wird der Fonds durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, welche zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Zu diesem Stichtag erhöhen sich die Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel um 16 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Die 16 Cent stellen einen zweckgebundenen Betrag dar, welcher pro verkaufter Packung von den Apotheken an den Fonds abzuführen ist.<br><br>Bei Arzneimitteln, die als Sachleistung abgegeben und über die Rechenzentren abgerechnet werden, übernehmen die Rechenzentren die Einzahlung in den Fonds. Über die Anzahl verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche anderweitig abgegeben wurden, müssen die Apotheken in einer Selbsterklärung Auskunft geben. Die daraus resultierenden Beitragsanteile werden über die Rechenzentren an den Fonds gemeldet und dort entsprechend verrechnet.<br><br>
=== Änderungen Umsetzung in WINAPO<sup>®</sup> zum 01.08.201364<br> ===
*Anpassung der Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel (Preisänderungsdienst)
*Anpassung der Berechnungsfunktion für Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung
*Protokollierung der in der Kasse verkauften Packungen, welche der Beitragspflicht an den Notdienstfonds unterliegen.*Anpassung der Berechnung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen *Modelle und -Kriterien zur mengen- und wertmäßigen Auswertung des Notdienstfondsbeitrags *Anpassung von Kennzahlen und Statistiken in den Applikationen Auswertungen, Manager, Personenverwaltung <br>
Die Beitragspflicht beträgt 16 Cent netto pro Packung, die dem Geltungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Konstellationen der Abgabe verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, müssen über die Verkaufsarten ''Sprechstundenbedarf ''oder ''Bar'' bzw. über andere WINAPO<sup>®</sup>-Module (Warenabgabe in der Warenwirtschaft) abgewickelt werden, damit sie von WINAPO<sup>®</sup> nicht fälschlich als beitragspflichtig behandelt werden.
Folgender Druckdialog wird geöffnet:
[[Image:64 ANSG Kasse 3.png|600px|64 ANSG Kasse 3.png]] <br>
*Das Apotheken-IK ist automatisch für den Druck vorbelegt. Weitere Institutionskennzeichen, die in der '''Personenverwaltung '''(''Apothekenname ''/ ''Betriebsdaten ''/ Bereich ''Apothekendaten'') eingetragen sind, können per Combobox ausgewählt werden.
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=== Auswertungen: Individuelle Modelle zur Ermittlung des abzuführenden Notdienstfondsbeitrags === Die zwei Auswertungsmodelle "''Notdienstfondsbeitrag GKV''" und "''Notdienstfondsbeitrag PKV''" liefern Ihnen einen Überblick über alle Artikel, bei denen im angegebenen Suchzeitraum Notdienstfondsbeiträge gemäß Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) für GKV-bzw. PKV-Rezepte berücksichtigt wurden.
* Lösen Sie die Recherche über ''Modell '' gt;[[Image:64 ANSG Modelle 1''Starten'' aus.png]]
Als Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht aller Artikel, bei denen im angegebenen Zeitraum ein Notdienstfondsbeitrag berücksichtigt wurde. Die Liste wird nach Artikeln sortiert und zeigt die kumulierten Werte pro Artikel und als Gesamtsumme.
[[Image:64 ANSG Modelle 2.png]]
[[Category:WINAPO_64]]