11.053
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K
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Es kann immer mal wieder vorkommen, dass per Rechnung bezahlte Artikel storniert werden müssen.
Wurde die Rechnung bereits vom Kunden beglichen, so kann eine Warenrücknahme erzeugt werden. Der stornierte Betrag kann über eine Gutschrift (Rechnungskorrektur) an den Kunden ausgezahlt werden. <br> {| class="FCK__ShowTableBorders" cellspacing="1" cellpadding="1" width="584" border="0"|-| [[Image:Sym Info.png]] | Der Begriff "Gutschrift" wird in dieser Online-Hilfe im Sinne von "Rechnungskorrektur" verwendet (und nicht im umsatzsteuerlichen Sinne von Abrechnungsgutschriften).|}
<br>
[[Image:Warenrücknahme erzeugen 64 2.PNG|250px|Warenrücknahme erzeugen 64 2.PNG]]
Falls dies konfiguriert ist, werden noch die Verfalldaten abgefragt.<br>
[[Image:Gutschrift erstellen 64 7.PNG|600px|Gutschrift erstellen 64 7.PNG]]
*Wählen Sie die betreffenden Gutschrift aus und betätigen im Register ''Beleg ''die Funktion ''Assistent''.
Bestätigen Sie Ihre Angaben mit ''Übernehmen''. <br>
Der Beleg wird aus der Übersicht der Offenen Posten entfernt
'''Hinweis: '''Eine Übersicht aller Belege des betreffenden Kunden finden Sie im Register ''Filter ''über die Funktion ''Alle''.