11.053
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Zum 1. Februar 2013 startet die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.<br>Der Erstattungsbetrag wird dem Gesetzestext entsprechend "als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers" vereinbart. Der pharmazeutische Unternehmer gewährt den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels. Der Großhandel gewährt den Rabatt bei Abgabe an die Apotheken. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen den Rabatt bei der Abrechnung.
In WINAPO wurde ® wird es wie folgt umgesetzt: <br>
=== Arbeiten in der Kasse ===
[[Image:NBR 1.png]]
<span id="1373531026809S" style="display: none;"> </span> <br>
==== Info in der Aufgabenliste ====
Somit haben Sie die Möglichkeit unnötig hohe Bestellmengen bei diesen von einem Lagerwertverlust bedrohten Artikeln zu vermeiden.
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==== Register ABDA-Stamm: Neue Preisbasen "Ø erweiterter NettoNetto-EK" / "Letzter erweiterter NettoNetto-EK"<br> ====