11.053
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Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, für dessen Anbieter die Krankenkasse des Kunden keinen Rabattvertrag besitzt, so muss die Apotheke dieses in der Regel gegen einen Rabattartikel ersetzen. Eine Außnahme von diesem Tausch ist im Normalfall nur beim Vorhandensein eines Autidem-Kreuzes auf dem betreffenden Rezept gestattet.
Alternativ kann aber der Apothekenmitarbeiter pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept in Form einer Sonder-PZN vermerken, wenn der Kunde beispielsweise einen im Rabattpräprat befindlichen Hilfsstoff nicht verträgt. Wie Sie dies in WINAPO durchführen lesen Sie hier.<br><br>
=== Wie kann man in WINAPO<sup>®</sup>64 pharmazeutische Bedenken vermerken? ===