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Informationen zu Verschreibungshöchstmengen von Betäubungsmitteln können Sie über die LAUER-Taxe wie folgt abrufen:
*Starten Sie die '''LAUER-Taxe '''und geben den betreffenden Artikel ein.
*Öffnen Sie das Register ''Artikel-Info''.
*Auf der zweiten Registerebene wählen Sie das Register ''Gesetzl.-Vorgaben''.