471
Bearbeitungen
Änderungen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
<div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output"><div class="mw-parser-output">
Um Fälschungen von Arzneimitteln erkennbar zu machen und damit letztlich auch präventiv zu verhindern, sind die Pharmazeutischen Unternehmer durch eine Verordnung der EU-Kommission ab 9. Februar 2019 verpflichtet, alle von ihnen ausgelieferten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (und in bestimmten Fällen auch von OTC-Arzneimitteln) mit einem Erstöffnungsschutz und einer individuellen Seriennummer zu versehen. Die Seriennummer der Packung wird in einem von aktuellen Barcode-Scannern lesbaren 2D-Code (DataMatrix-Code) auf der Packung aufgedruckt und parallel dazu in einer Datenbank hinterlegt, welche für den deutschen Markt vom securPharm-Konsortium betrieben wird.
</div> </div> </div> </div> </div> [[Category:LAUER-TAXE®]] [[Category:WINAPO® 64 PRO]] [[Category:Warenwirtschaft]] [[Category:Kasse]] [[Category:Mail & Sale]] [[Category:Rezeptur-Taxation]] [[Category:Auswertungen]] [[Category:SecurPharmsecurPharm]]