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=== Hintergrund ===
Das SEPA-Lastschriftverfahren kann in WINAPO <sup>®</sup> 64 genutzt werden, sobald in der Personenverwaltung einmalig die SEPA-Mandatsverwaltung aktiviert wurde.
Damit ein Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen kann, muss zwingend ein schriftliches SEPA-Mandat vorliegen. Dessen Informationen können in der Personenverwaltung zur Bankverbindung erfasst und von der Faktura zur Rechnungserstellung verwendet werden.
Ein SEPA-Mandatsformular kann leer (d.h. ohne Bankverbindung) oder für eine bereits in WINAPO <sup>®</sup> erfasste IBAN gedruckt werden.
==== Druck eines leeren Mandatsformulars ====
Es wird ein Mandatsformular ausgegeben, welches die Daten der Apotheke als Zahlungsempfänger sowie den Kunden als Rechnungsempfänger enthält. Da die Mandatsreferenz ohne Bankverbindungsdaten nicht ermittelt werden kann, wird im Formular an dieser Stelle folgender Hinweis gedruckt: "Wird separat mitgeteilt!"
'''Hinweis''': Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall dazu verpflichtet sind, die ''Mandatsreferenz ''dem Kunden nachträglich, d.h. nach Erhalt des ausgefüllten Mandates, schriftlich mitzuteilen. Bei Eingabe der Mandatsdaten in der '''Personenverwaltung '''wird die Mandatsreferenz automatisch berechnet. Diese setzt sich in WINAPO <sup>®</sup> aus der IBAN und einer dreistelligen Zahl zusammen, die mit jedem neuen Mandat zur selben IBAN hochgezählt wird, also z.B. für das erste Mandat IBAN + 001: DE50 7225 0000 1111 1111 1100 1.
==== Druck eines Mandates mit Bankverbindungsdaten ====