11.053
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=== Hintergrund ===
In der Apotheke gibt es, wie in anderen Betrieben auch, Ausgaben wie beispielsweise Portokosten oder Reinigungskosten (z.B.: Teppiche, Kittel, Betriebsräume), die auf irgendeine Art und Weise verrechnet werden müssen. Je nachdem, wie dies mit dem Steuerberater vereinbart ist, können solche Belege entweder nur mit dem Kassenabschnitt abgelegt und später bearbeitet oder direkt in WINAPO<sup>®</sup> 64 eingegeben werden. Wie Sie letzteres durchführen erläutert Ihnen der unten stehende Beitrag.