11.053
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Änderungen
→Akten löschen
Im Dialog der Akten-Übersicht können über die Schaltfläche Löschen nun auch Akten mit aktiven Buchungszeilen '''unwiderruflich''' gelöscht werden, beispielsweise im Fall einer Fehlanlage. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Dokumentationspflicht durch Nachträge in anderen BtM-Akten bzw. durch Aufbewahrung von Papierausdrucken sicherzustellen.
<br> Nach Klicken der Schaltfläche Löschen öffnet sich ein Dialog mit einer Abfrage, ob die Akte wirklich gelöscht werden soll. Der Dialog ist mit "Nein" vorbelegt. Um die Akte zu löschen, müssen den Dialog mit "Ja" beantworten:
[[Datei:BtM_5.png|350px|BtM_5.png]]<br>
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Beinhaltet die BtM-Akte noch Buchungszeilen, die innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Aufbewahrungspflicht liegen, erscheint ebenfalls ein Dialog. Es besteht die Möglichkeit die Akte vor dem Löschen zu drucken und durch Bestätigung des Dialogs wird die Akte unwiderruflich gelöscht. Auch hier ist der Dialog mit "Nein" vorbelegt. Klicken Sie auf "Ja", um die Akte zu löschen:
[[Datei:BtM_6.png|350px|BtM_6.png]]<br>