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Wird in der Apotheke ein Kommissionierautomat eingesetzt, so kann hier zwar ein Großteil der bewirtschafteten Arzneimittel gelagert werden, aber eben nicht alle. Sämtliche Produkte in Frei- und Sichtwahl sind im Regelfall nicht im Kommissionierer zu finden. Auch Großpackungen und Kühlartikel werden bei den meisten Apotheken mit Automat gesondert aufbewahrt; für letztere gibt es zwar auch einen integrierten Kühlschrank, dieser wird jedoch nur selten eingesetzt.
Eine Kennzeichnung des Lagerorts Kommissionierer ist somit in der LAUER-'''Taxe '''TAXE<sup>®</sup> sowie in der '''Kasse '''von Vorteil, weil sofort erkennbar ist, ob der Artkel vom Apothekenmitarbeiter geholt werden muss oder ob der Automat dies übernimmt.<br><br>
=== Woran kann ich erkennen, ob ein bestimmter Artikel im Kommissionierautomaten gelagert wird? ===
==== In der LAUER-Taxe TAXE<sup>®</sup> ====
Sie sehen in der LAUER-Taxe TAXE<sup>®</sup> zum einen an der Spalte ''Lagerort'', ob es sich um einen Kommissionierartikel handelt. Diese ist mit einem kleinen Gabelstapler gefüllt.
<br> [[Image:Kommissionierartikel erkennen 64 2.JPG|700px|Kommissionierartikel erkennen 64 2.JPG]]<br><br>