Hauptmenü öffnen

WIKI LAUER-FISCHER GmbH β

Erweiterung des ABDA-Artikelstamms Plus V

Hintergrund

Zum 01.11.2015 wurden folgende Neuerungen und Erweiterungen des ABDA-Artikelstamms Plus V wirksam:

  • Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige
  • Information über die Genehmigungspflicht bei Versorgung eines Pflegeheimbewohners
  • Abrechnungszeiträume von Pauschalen
  • Steuerung der Rezeptbedruckung
  • Differenzierung der Hilfsmittelabrechnung durch das Hilfsmittel-Abrechnungskennzeichen
  • Erweiterte Informationen z. Hilfsmittelabrechnung: Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK)
  • Pauschalen mit ermäßigter Mehrwertsteuer

Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige

ABDATA hat nun die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Einzel- und Pauschalabrechnungsmöglichkeiten mit der Angabe 'Für den Artikel ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen' bzw. 'Für die Pauschale ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen'. WINAPO® zeigt bei den betroffenen Abrechnungsmöglichkeiten das Kürzel 'VA' in der Spalte Erstattungsbedingungen an; der zugehörigen Infobox unter der Liste kann die Bedeutung des Kürzels als Klartext entnommen werden.

 


Information über die Genehmigungspflicht bei Versorgung eines Pflegeheimbewohners

Die Möglichkeit zur Kennzeichnung 'Genehmigung für Pflegeheimbewohner' besteht zukünftig auch bei Pauschalen. WINAPO® zeigt bei den betroffenen Abrechnungsmöglichkeiten das Kürzel 'G*' in der Spalte Erstattungsbedingungen an; der zugehörigen Infobox unter der Liste kann die Bedeutung des Kürzels als Klartext entnommen werden.

  


Abrechnungszeiträume von Pauschalen

Als Abrechnungszeitraum einer Pauschale sind jetzt auch Angaben für längere Zeiträume als bisher möglich. Der in den Daten hinterlegte Abrechnungszeitraum kann in WINAPO® wie gewohnt in der Infobox Randbedingungen bzw. dem durch Klick auf die Box erscheinenden Dialog entnommen werden.

 


Steuerung der Rezeptbedruckung

Es erfolgt eine interne Umstellung der Ansteuerung des Rezeptbedruckungsverfahrens (Abrechnung nach § 300 SGB V oder Abrechnung nach § 302 SGB V). Welche Art der Rezeptbedruckung für die konkrete Abrechnungsmöglichkeit hinterlegt ist, entnehmen Sie zukünftig nicht mehr der Infobox Verordnungszeilenübergreifende Regelungen, sondern der in der Taxe optional einblendbaren Infobox Berechnungsdetails bzw. dem durch Klick auf die Box erscheinenden Dialog Berechnungsdetails und Abrechnungsmodalitäten der markierten Zeile. Sofern eine vertragliche Regelung über die im konkreten Fall zu verwendende Abrechnungsnummer besteht, finden Sie diese zukünftig ebenfalls an dieser Stelle. Beim Rezeptdruck in der Kasse wird die geänderte Strukturierung der Daten automatisch berücksichtigt.