Erweiterung des ABDA-Artikelstamms Plus V
Version vom 18. November 2015, 17:02 Uhr von LF Redaktion (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=== Hintergrund === Zum 01.11.2015 wurden folgende Neuerungen und Erweiterungen des ABDA-Artikelstamms Plus V wirksam: *Information über die Pflicht zur Abgab…“)
Hintergrund
Zum 01.11.2015 wurden folgende Neuerungen und Erweiterungen des ABDA-Artikelstamms Plus V wirksam:
- Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige
- Information über die Genehmigungspflicht bei Versorgung eines Pflegeheimbewohners
- Abrechnungszeiträume von Pauschalen
- Steuerung der Rezeptbedruckung
- Differenzierung der Hilfsmittelabrechnung durch das Hilfsmittel-Abrechnungskennzeichen
- Erweiterte Informationen z. Hilfsmittelabrechnung: Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK)
- Pauschalen mit ermäßigter Mehrwertsteuer
Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige
ABDATA hat nun die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Einzel- und Pauschalabrechnungsmöglichkeiten mit der Angabe 'Für den Artikel ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen' bzw. 'Für die Pauschale ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen'. WINAPO® zeigt bei den betroffenen Abrechnungsmöglichkeiten das Kürzel 'VA' in der Spalte Erstattungsbedingungen an; der zugehörigen Infobox unter der Liste kann die Bedeutung des Kürzels als Klartext entnommen werden.