In diesem Artikel wird beschrieben, wie die Standard-(Transport-)PIN und die QES-(Transport-)PIN eines elektronischen Heilberufsausweises (HBA) durch eigene, vom Apotheker vorgegebene PINersetzt werden können.
Diese Änderung der QES-PIN ist zwingend erforderlich, da die Qualifizierte Elektronische Signatur zum Signieren der E-Rezepte verwendet wird. |
Um den HBA unter WINAPO® verwenden zu können, sind folgende Schritte notwendig:
• Online-Freischaltung auf der Homepage des Herstellers (siehe Kap. 3.1)
• Änderung der Transport-PIN der Karte (siehe Kap. 3.2)
• Optional: Einmaliges Verifizieren des HBA unter WINAPO® (siehe Kap. 3.4)
1 Online-Freischaltung des HBA
Die Freischaltung des Heilberufsausweises erfolgt über die entsprechende Webseite des Herstellers:
- medisign: www.ehba.de
Es werden das Freischaltkennwort (hat die Apotheke bei der Bestellung vergeben), und der Freischaltcode (steht im PIN-Brief, den die Apotheke separat erhalten hat) benötigt. - D-Trust / Bundesdruckerei: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal
Es werden die Vorgangsnummer und das Passwort (steht auf dem Ausdruck des Antrages auf Seite 1), sowie das Servicepasswort (ebenfalls auf dem Antrag, Seite 5) benötigt.
Mit den jeweiligen Zugangsdaten kann sich die Apotheke einwählen, den Erhalt des HBA bestätigen und ihn damit freischalten. Dies muss nur einmal durchgeführt werden. Der Zeitraum für die Freischaltung beträgt 30 Tage ab Erhalt des HBA.
Die Freischaltung kann unabhängig von der Änderung der Transport-PIN durchgeführt werden; eine Verifizierung ist jedoch nur mit einem freigeschalteten HBA möglich.
2 Transport-PIN ändern (Standard-PIN und QES-PIN)
Der HBA wird mit zwei Transport-PINs ausgeliefert, einen für die Karte (CH) und einen weiteren für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Vor der Benutzung der jeweiligen Funktion müssen diese, nur der Apotheke bekannte, PINs geändert werden.
Die Transport-PINs sind dem PIN-Brief zu entnehmen: