Abrechnung von Methadon und Levomethadon-Einzeldosen
Zum 01.02.2022 treten Änderungen der Hilfstaxe-Vereinbarung und der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung in Kraft, welche die Abrechnung von Substitutionsarzneimittel-Einzeldosen nach Anlage 4 (Methadon-Lösungen) bzw. Anlage 5 (Levomethadon-Einzeldosen) der Hilfstaxe betreffen.
Für die Umsetzung der geänderten Abrechnungsvorschriften mit Ihrem WINAPO® System empfehlen wir Ihnen hier beschriebene Vorgehen: