Detaildatenübermittlung bei Rezepturen
Seit dem 01.01.2022 muss auch für Rezepturen, die bisher noch nicht von dieser Pflicht erfasst waren, eine Erfassung von Detaildaten und deren Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgen. Begleitend dazu wird ein die übermittelten Daten repräsentierender Hash-Code generiert und als eine Reihe von Ziffern in die Druckpositionen der zweiten und dritten Abrechnungszeile auf das Papierrezept gedruckt.
Wie der Ablauf hierbei in WINAPO® 64 ist, erfahren Sie in diesem Beitrag: