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Einlösen von Rabattcoupons

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Hintergrund

Einer der häufig genannten Rabattcoupons ist der sogenannte "Voltaren"-Coupon. Die Anleitung bezieht sich auf diesen Coupon, ist aber selbstverständlich auch auf alle anderen Arten der "Rabattcoupons" anwendbar.

Wie bereits unter den Gutscheinarten erwähnt, ist der Coupon ein Vorgangsrabatt, der im Summendialog vergeben wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein € -Wert oder ein %-Wert den Preis mindert. Zur ausführlichen Dokumentation über die Kasse, ist es hierbei erforderlich, dass der Vorgang oder Verkauf gekennzeichnet wird.

 

Es steht der Apotheke natürlich frei, die Vorgänge nicht über WINAPO® 64 zu kennzeichnen und eine eigene Dokumentation zu führen.
 
 

Anlegen eines Eigenartikels "Voltaren"-Coupon

Zur Dokumentation dieser Rabattaktion, wird in der LAUER-TAXE® ein Eigenartikel angelegt.

 

Hierbei ist darauf zu achten, dass der Eigenartikel als "Artikel" angelegt wird.

 

Warum die Anlage als Artikel?

Statistikdaten werden geschrieben

Daten sind auswertbar


 

Bei der Anlage des Artikels ist auf Folgendes zu achten:

Lagerkennzeichnung Lagerartikel

Die Kennzeichnung nicht bestandsgeführt und

Keinen Einkaufs- oder Verkaufspreis


 

 

Warum "keine Bestandsführung"?

Dieser Artikel ist zur reinen Dokumentation gedacht und soll weder nachbestellt, noch bestandsgeführt werden.

 

Rabattcoupon einlösen

Zum Verkauf des zu rabattierenden Artikels (in diesem Fall das Voltaren) wird der Eigenartikel "Voltarencoupon" hinzugefügt.

 

BILD

 

Es erscheint automatisch das Kalkulationsfenster. Der "leere" VK wird mit OK bestätigt.

 

 

Bei Abschluss des Vorgangs wird über die Schaltfläche Konditionen im Summendialog der Abschlag eingetragen.

 

 

 

 

Der Rabatt wird auf dem Bon ausgewiesen.

 

 

Dokumentation der vergebenen Rabatte in Bezug auf einen Rabattcoupon

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die alle GoBD-konform sind:

Es wird ein zusätzlicher Bon zum Coupon ausgedruckt und zusammen abgelegt.

Es wird nur ein zusätzlicher Bon gedruckt und abgelegt.

Es wird kein zusätzlicher Bon gedruckt und abgelegt, da die Auswertung über den Eigenartikel erfolgt und somit auch die Dokumentation.


 

 

Welche Art von Dokumentation die Apotheke nutzt, sollte mit dem Steuerberater abgesprochen werden.

Für alle Arten der Dokumentation ist zwingend eine Verfahrensanweisung (Anwenderdokumentation) zu schreiben, in der dargelegt ist, wie mit Rabattcoupons verfahren wird. Vom Einlösen bis zur Dokumentation.