Nutzenbewertungsrabatt
Inhaltsverzeichnis
- 1 Hintergrund
- 2 Arbeiten in der Kasse
- 2.1 Erfassen eines Artikels
- 2.2 Info in der Aufgabenliste
- 2.3 Rezeptbedruckung und Abrechnung von GKV-Rezepten
- 2.4 Rezeptbedruckung und Abrechnung / PKV-Rezepte und Selbstzahler
- 2.5 Rezeptbedruckung und Abrechnung parenterale Zubereitungen / PKV-Rezepte (lizenzpflichtig)
- 2.6 Anzeige der Artikel-Eigenschaften
- 2.7 Wareneingang - Warenabgabe
Hintergrund
Zum 1. Februar 2013 startet die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.
Der Erstattungsbetrag wird dem Gesetzestext entsprechend "als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers" vereinbart. Der pharmazeutische Unternehmer gewährt den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels. Der Großhandel gewährt den Rabatt bei Abgabe an die Apotheken. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen den Rabatt bei der Abrechnung.
Arbeiten in der Kasse
Erfassen eines Artikels
- Übernehmen Sie den entsprechenden Artikel in den Abverkauf der Kasse.
- Der Rabattbetrag wird automatisch als Artikelzeile mit dem Sonderkennzeichen 02567739 in den Abverkauf eingefügt.
Info in der Aufgabenliste
Die im WINAPO-Infobereich eingeblendete Aufgabe "Aktuelle Produktinfo" dient lediglich zu Ihrer Information.
- Wenn Sie diese Aufgabe aufrufen, verzweigen Sie direkt in dieProduktinfo (Artikel-Info / Beratung / Produktinfo) der Lauer-Taxe. Im Unterpunkt "Aktuell" erhalten Sie die nötigen Informationen zur Erstattung nach § 130b SGB V.
Rezeptbedruckung und Abrechnung von GKV-Rezepten
Bei der Bedruckung und Abrechnung von Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine Änderung zu der bisherigen Verfahrensweise. Die Bedruckung der Rezepte erfolgt weiter auf Basis der Apothekenverkaufspreise ohne Berücksichtigung möglicher Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V. Der Abzug der Erstattungsbeträge erfolgt durch die Apothekenrechenzentren und es erfolgt eine entsprechende Ausweisung bei der Rezeptabrechnung.
Rezeptbedruckung und Abrechnung / PKV-Rezepte und Selbstzahler
Im Unterschied zu GKV-Rezepten müssen bei Abgaben zulasten eines Privatversicherten bzw. Selbstzahlers mögliche Erstattungsbeträge direkt zur Anwendung kommen. Die entsprechende Ausweisung erfolgt dabei sowohl auf dem Rezept, als auch auf dem Kassenbon unter Verwendung des Sonderkennzeichens (02567739).
Rezeptbedruckung und Abrechnung parenterale Zubereitungen / PKV-Rezepte (lizenzpflichtig)
- Übergeben Sie die Chargen einer parenteralen Zubereitung von derRezeptur-Taxation oder Lauer-Taxe in den Abverkauf der Kasse.
- Der anteilig errechnete Rabattbetrag wird automatisch mit dem Sonderkennzeichen 02567739 in den Abverkauf als neue Artikelzeile eingefügt, wenn Übermittlungsdaten für die parenterale Zubereitung generiert werden.
- Werden keine Übermittlungsdaten generiert, haben Sie die Möglichkeit den Erstattungsbetrag über den Menüpunkt Nutzenbewertungsrabatt (Preisfindung > Preis ändern > Nutzenbewertungsrabatt) manuell einzugeben.
Anzeige der Artikel-Eigenschaften
Sie haben die Möglichkeit sich die Daten eines Artikels im Abverkauf anzeigen zu lassen.
- Markieren Sie den entsprechenden Artikel im Abverkauf der Kasse.
- Rufen Sie über das Menü Verkaufszeile > Anzeigen > Eigenschaften > Artikel-Eigenschaften auf. Es wird beim Krankenkassenrabatt nun auch der Nutzenbewertungsrabatt angezeigt.