BtM-Abverkauf durchführen
Wie
Bearbeiten Sie im Abverkauf Ihr Rezept wie gewohnt.
Nach dem Erfassen öffnet sich, wenn Sie in der Konfiguration / Applikationsbereich Applikationseinstellungen / Funktionsschaltfläche Kasse / Register Verhalten / die Option Bearbeiten nach Artikel eingestellt haben, der Dokumentationsdialog.
- Geben Sie hier die benötigten Daten in die rosa unterlegten Felder ein.
- Sie können den Dialog an dieser Stelle entweder mit Vermerken ohne Bearbeitung beenden oder nach Vervollständigung Abschließen.
Sollten noch Informationen fehlen (=rosa Felder), können Sie den Dialog auch später über die Taxe / Register Extras / Gruppe Dokumentation / Menüschaltfläche BtM/TFG / Option Zu- und Abgänge vervollständigen.
Allerdings ist es auch durchaus sinnvoll, hier zunächst nur die Rezeptnummer einzugeben und den Vorgang zu vermerken. Die Dokumentation kann dann im Nachhinein von der zuständigen Person in Ruhe abgeschlossen werden.
Arzt-/Patientendokumentation:
Systemweite Adressen | Alle in der KV hinterlegten Adressen und Dokumentationsadressen, sowie Ärzte, die als Verordner gekennzeichnet sind | |
Dokumentationsadressen | Adressen, die bereits für eine Dokumentation verwendet wurden Hierüber werden Kundendaten/ Ärzte erfasst, welche nicht in der Kundenverwaltung angelegt werden sollen (diese sind dann für spätere Verwendungen unter Dokumentationsadressen zu finden |
Artikel nicht an Lager
Folgende Vorgehensweise würden wir empfehlen, sollten Sie den Artikel nicht an Lager haben:
- In der Taxe den Artikel zuerst über das Register Artikel / Gruppe Bewirtschaftung / Menüschaltfläche Bestellen / Option Schnellbestellen bestellen.
- Wird der Artikel geliert, so ist der Zugang im Wareneingang zu verbuchen.
- Erst jetzt sollte der Artikel in der Kasse abverkauf und das Rezept bedruckt werden.
Höchstmengenüberschreitung
Die Kasse verfügt über eine verkaufszeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsbedingungen von Betäubungsmittel-Fertigarzneimitteln.
Sollte bei einer Einzelverordnung die Wirkstoffmenge, in Bezug auf den aktuellen Vorgang, in der Menge des BtM-Wirkstoffs, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, überschritten werden, öffnet sich folgendes Dialogfenster:
Sind auf einem Betäubungsmittelrezept mehrere Artikel mit demselben Betäubungsmittelwirkstoff verschrieben (beispielweise unterschiedliche Wirkstärken oder Darreichungsformen), muss die Höchstmengenüberschreitungsprüfung manuell erfolgen. In diesem Fall leistet der Info-Dialog Hilfestellung (Aufruf über Register Artikel-Info / Gruppe In Taxe anzeigen / Menüschaltfläche Basis-Info / Option Gesetzl. Vorgaben), welcher über die pro abgeteilter Darreichungsform enthaltene Wirkstoffmenge und die insgesamt erlaubte Höchstmenge Auskunft gibt.
Die automatische Prüfung umfasst des Weiteren nicht die Anzahl zulässiger unterschiedlicher Betäubungsmittel und keine Rezepturen und ist rein auf die Verschreibungsbedingungen für Ärzte (nicht Zahnärzte oder Tierärzte) ausgerichtet.