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| TITEL= Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln
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| TEASERTEXT = Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen.
Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat das BMG die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden. Im Leitfaden "Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln” hat die ABDA Vorgaben zur Abrechnung derartiger Arzneimittel veröffentlicht.
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Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen:
  
 
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Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO®''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:
 
 
 
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Version vom 11. April 2023, 05:39 Uhr

Eigenartikel für Dienstleistung anlegen

Icon Uebergreifend 100x100.jpg

Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen.

Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen:


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