Eigenartikel für Dienstleistung anlegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2022, 10:47 Uhr
Hintergrund
Zur Abrechnung von Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke anbieten, können Sie Eigenartikel in der LAUER-TAXE® angelegen. Wie die Anlage eines solchen Artikels in WINAPO® 64 funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Wie legt man einen Eigenartikel an?
Um in der LAUER-TAXE® einen Eigenartikel Dienstleistung anzulegen, gehen Sie wie folgt vor:
- Rufen Sie in der LAUER-TAXE® unter dem Register Artikel / Gruppe Verwaltung über die Funktionsschaltfläche Anlegen den Dialog Neu anlegen auf.
Der Dialog Neu anlegen wird geöffnet.
- Wählen Sie hier die Option Dienstleistung und bestätigen Sie mit Weiter:
- Wählen Sie im folgenden DialogDienstleistung verwalten die Dienstleistungsart Pharmazeutische Dienstleistung aus und vergeben Sie eine treffende
Bezeichnung. - Legen Sie im Feld Mehrwertsteuer den anzuwendenen Steuersatz fest.
- Geben Sie den Verkaufspreis ein:
- Speichern Sie nun den neuen Eigenartikel.
Die Dienstleistung steht nun in der LAUER-TAXE® zur Verfügung und kann somit in der Kasse zur Berechnung verwendet werden.
WINAPO® 64 PRO LAUER-TAXE®