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| TITEL= Neue Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
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| TITEL= Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung
 
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| LINK = Botendienstgebühr über Sonder-PZN abrechnen
 
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Zur Abrechnung von Botendiensten steht bundesweit einheitlich die neue Sonder-PZN 06461110 zur Verfügung.
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Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
Diese löst auch die bisher nur in Baden-Württemberg verwendete Sonder-PZN 06461096 ab.
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Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.
 
 
 
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Version vom 5. Oktober 2020, 08:18 Uhr

Anpassung der Sonder-PZN zur Botendienst-Abrechnung

Icon Kasse 100x100.jpg

Die Möglichkeit zur Abrechnung von Botendiensten über die Sonder-PZN 06461110 wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die angepasste Vergütung von 2,50 zzgl. MwSt. ist seit dem 01.10.2020 in WINAPO hinterlegt.

Lesen Sie hier, wie Sie die Sonder-PZN in der Kasse erfassen können:

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