Aufgabe bei fehlender Einwilligungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. April 2018, 09:35 Uhr
Bei Kunden, zu denen keine entsprechende Einwilligung vorliegt, dürfen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keine personenbezogenen Daten zum Verkauf gespeichert werden (bzw. nur während der Warenbeschaffung bzw. bis zur Rechnungs- oder Kredit-Zahlung). Daher zeigt im Abverkauf der Kasse sowie in der manuellen Beleganlage der Faktura eine quittierpflichtige neue Aufgabe im WINAPO Infobereich an, wenn ein zugeordneter Stammkunde keine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt hat:
- Abverkauf der Kasse
- Manuelle Beleganlage der Faktura
Über die Aufgaben wird direkt in die Personenverwaltung verzweigt. Je nach Einstellung des Parameters Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes können Sie hier die Einwilligungserklärung drucken bzw. das Druckdatum hinterlegen.
Standardmäßig sind die Aufgaben in der Konfiguration (Kasse / Aufgabenliste / Abverkauf / Kunde / Einwilligung Datenschutz und Faktura / Aufgabenliste / Rechnung/Gutschrift / Kunde / Einwilligung Datenschutz) aktiviert und mit der Priorität "sehr wichtig" sowie der Quittierpflicht versehen.