Medikamente zur künstlichen Befruchtung abrechnen: Unterschied zwischen den Versionen
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Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden. | Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden. | ||
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Version vom 9. Dezember 2016, 09:25 Uhr
Hintergrund
Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden.
WINAPO® unterstützt Sie zum einen dabei, Verordnungen zur künstlichen Befruchtung zu erkennen und zum anderen korrekt abzurechnen.
Wie kann man in der Kasse eine Verordnung zur künstlichen Befruchtung eingeben?
- Wählen Sie den abzugebenden Artikel in der Taxe aus und übernehmen Sie den Artikel in die Kasse.
Sollten Sie einen Verkaufshinweis (siehe Memos und Hinweise hinterlegen 64) für den Artikel angelegt haben, bekommen Sie zunächst eine Hinweismeldung, die Sie darüber informiert, dass es sich eventuell um eine Verordnung nach §27a handeln könnte.
- Im Register Verkaufszeile / Gruppe Sonderzeilen können Sie über die Funktionsschaltfläche Assistent den Sonderzeilenassistenten öffnen.
- Wählen Sie hier die Option Verordnung zur künstlichen Befruchtung aus.
- Bestätigen Sie mit Weiter.
In der Kasse wird nun automatisch der Eigenanteil des Kunden berechnet.
Beim Druck des Rezeptes wird die Sonder-PZN 9999643 aufgedruckt.