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Nutzenbewertungsrabatt

42 Bytes hinzugefügt, 08:17, 11. Jul. 2013
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=== Hintergrund ===
Zum 1. Februar 2013 startet die Umsetzung des im Zuge des AMNOG neu eingeführten § 130b SGB V in Form der Weitergabe des - zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verhandelten - Erstattungsbetrages für patentgeschützte Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen durch die Handelskette.<br>Der Erstattungsbetrag wird dem Gesetzestext entsprechend "als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers" vereinbart. Der pharmazeutische Unternehmer gewährt den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels. Der Großhandel gewährt den Rabatt bei Abgabe an die Apotheken. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen den Rabatt bei der Abrechnung.  In WINAPO wurde es wie folgt umgesetzt:
<br>

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