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Aufgabe bei fehlender Einwilligungserklärung

243 Bytes hinzugefügt, 07:03, 16. Mai 2018
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keine Bearbeitungszusammenfassung
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Bei Kunden, zu denen keine entsprechende Einwilligung vorliegt, dürfen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keine personenbezogenen Daten zum Verkauf gespeichert werden (bzw. nur während der Warenbeschaffung bzw. bis zur Rechnungs- oder Kredit-Zahlung). Daher zeigt im ''Abverkauf ''der '''Kasse '''sowie in der ''manuellen Beleganlage ''der '''Faktura '''eine quittierpflichtige neue Aufgabe im ''WINAPO Infobereich'' an, wenn ein zugeordneter Stammkunde keine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt hat:
*Abverkauf der Kasse
[[File:Aufgabe bei fehlender Einwilligung.png|RTENOTITLE]]
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Über die Aufgaben wird direkt in die '''Personenverwaltung '''verzweigt. Je nach Einstellung des Parameters Konfigurationsparameters ''Eigenständige Einhaltung des Datenschutzes'' können Sie hier die Einwilligungserklärung drucken bzw. das Druckdatum hinterlegen. Siehe dazu den Wiki-Artikel [[Automatischer_Druck_der_Einwilligungserklärung_in_der_Personenverwaltung|Automatischer Druck der Einwilligungserklärung in der Personenverwaltung]].
Standardmäßig sind die Aufgaben in der '''Konfiguration '''(''Kasse ''/ ''Aufgabenliste ''/ ''Abverkauf ''/ ''Kunde ''/ ''Einwilligung Datenschutz'' und ''Faktura ''/ ''Aufgabenliste ''/ ''Rechnung/Gutschrift'' / ''Kunde ''/ ''Einwilligung Datenschutz'') aktiviert und mit der Priorität "sehr wichtig" sowie der Quittierpflicht versehen.
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[[Category:EU Datenschutz]]

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