Notfallkontrazeptiva: Gesetzliche Neuregelung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | === Hintergrund | + | <div class="mw-parser-output"> |
+ | === Hintergrund === | ||
− | Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden. | + | Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden. |
− | + | | |
− | + | | |
− | + | === Hinweis in der LAUER-TAXE® === | |
− | + | Vor dem Hintergrund dieser Erstattungsregelung ist in der ''Preis-Info ''der LAUER-TAXE®'''bei Arzneimitteln, die Kontrazeptiva darstellen, ein von ABDATA bereitgestellter Text zur Verordnungsfähigkeit dieser Artikel – zu Lasten der GKV – abrufbar. | |
− | + | [[File:Notfallkontraz 64 1.png|500px|RTENOTITLE]] | |
− | + | Parallel zur Freigabe der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wurde § 10 des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst, dass diese Produkte weiterhin einem Werbeverbot unterliegen. Um das versehentliche Einstellen dieser Artikel in den Katalog-Bereich des Online-Shops zu verhindern, wurde im Artikeleditor der LAUER-TAXE®'''das Merkmal "''Artikel im Online-Katalog''" bei Notfallkontrazeptiva gesperrt. | |
− | + | | |
− | + | | |
− | + | === Hinweis in der Kasse === | |
− | + | Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasse'''ist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.<br/> In der '''Konfiguration '''/ ''Bereich ''/ ''Kasse ''/ Register ''Verhalten ''wurde dazu der Parameter ''Hinweis Notfallkontrazeptiva ''eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert. | |
− | [[Category: | + | [[File:Notfallkontraz 64 2.png|500px|RTENOTITLE]] |
+ | |||
+ | <br/> <br/> Bei der Erfassung von Notfallkontrazeptiva auf GKV-Rezept wird dann folgender Hinweis eingeblendet: | ||
+ | |||
+ | [[File:Notfallkontraz 64 3.png|500px|RTENOTITLE]] | ||
+ | |||
+ | | ||
+ | </div> | ||
+ | | ||
+ | |||
+ | [[Category:WINAPO® 64 PRO]][[Category:Kasse]][[Category:Konfiguration]][[Category:LAUER-TAXE®]] |
Version vom 9. März 2018, 10:55 Uhr
Hintergrund
Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.
Hinweis in der LAUER-TAXE®
Vor dem Hintergrund dieser Erstattungsregelung ist in der Preis-Info der LAUER-TAXE®bei Arzneimitteln, die Kontrazeptiva darstellen, ein von ABDATA bereitgestellter Text zur Verordnungsfähigkeit dieser Artikel – zu Lasten der GKV – abrufbar.
Parallel zur Freigabe der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wurde § 10 des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst, dass diese Produkte weiterhin einem Werbeverbot unterliegen. Um das versehentliche Einstellen dieser Artikel in den Katalog-Bereich des Online-Shops zu verhindern, wurde im Artikeleditor der LAUER-TAXE®das Merkmal "Artikel im Online-Katalog" bei Notfallkontrazeptiva gesperrt.
Hinweis in der Kasse
Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasseist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.
In der Konfiguration / Bereich / Kasse / Register Verhalten wurde dazu der Parameter Hinweis Notfallkontrazeptiva eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert.
Bei der Erfassung von Notfallkontrazeptiva auf GKV-Rezept wird dann folgender Hinweis eingeblendet: