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− | + | Apotheken sind künftig verpflichtet, die Seriennummern der Packungen bei der Abgabe an den Endverbraucher auszulesen und aus der securPharm-Datenbank auszubuchen. Beim Fehlschlagen der Verifikation oder Ausbuchung ist einem dadurch begründeten Fälschungsverdacht nachzugehen. | |
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Version vom 22. Oktober 2018, 11:54 Uhr
Überblick über die securPharm-Anbindungen in WINAPO® 64 PRO
Um Fälschungen von Arzneimitteln erkennbar zu machen und damit letztlich auch präventiv zu verhindern, sind die Pharmazeutischen Unternehmer durch eine Verordnung der EU-Kommission ab 9. Februar 2019 verpflichtet, alle von ihnen ausgelieferten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (und in bestimmten Fällen auch von OTC-Arzneimitteln) mit einem Erstöffnungsschutz und einer individuellen Seriennummer zu versehen. Die Seriennummer der Packung wird in einem von aktuellen Barcode-Scannern lesbaren 2D-Code (DataMatrix-Code) auf der Packung aufgedruckt und parallel dazu in einer Datenbank hinterlegt, welche für den deutschen Markt vom securPharm-Konsortium betrieben wird.
Apotheken sind künftig verpflichtet, die Seriennummern der Packungen bei der Abgabe an den Endverbraucher auszulesen und aus der securPharm-Datenbank auszubuchen. Beim Fehlschlagen der Verifikation oder Ausbuchung ist einem dadurch begründeten Fälschungsverdacht nachzugehen.
Sobald die Anbindung von WINAPO®64 an das securPharm-System eingerichtet ist, stehen die Funktionen zum Verifizieren und zum Aus- und Rückbuchen in allen relevanten WINAPO® 64-Applikationen zur Verfügung.
Welche neuen Funktionen es durch securPharm in WINAPO® 64 gibt, lesen Sie in diesem Wiki-Artikel: