Information zu BtM-Höchstmengen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Juli 2019, 08:36 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sind diverse Vorgaben einzuhalten. Dies zu überblicken ist für den Apothekenmitarbeiter ein recht kompliziertes Verfangen. Eine gute Unterstützung durch die Software kann hier die Fehlerquote reduzieren, Retaxierungen verringern und letztendlich zu einer Kostenersparnis beitragen.
Lesen Sie hier, wo Sie Informationen zu Verschreibungshöchstmengen bei Betäubungsmitteln finden.
Wo finde ich Informationen zu den Verschreibungshöchstmengen bei Betäubungsmitteln?
LAUER-TAXE®
Informationen zu Verschreibungshöchstmengen von Betäubungsmitteln können Sie über die LAUER-TAXE® wie folgt abrufen:
- Starten Sie die LAUER-TAXE®und geben den betreffenden Artikel ein.
- Öffnen Sie das Register Artikel-Info.
- Auf der zweiten Registerebene wählen Sie das Register Gesetzl.-Vorgaben.
Kasse
In der Kasse wird im WINAPO Infobereich im Register Aufgaben wird zum einen angezeigt, wenn Informationen über das Vorhandensein von Verschreibungshöchstmengen vorliegen.
- Per Mausklick auf die Aufgabe Gesetzliche Vorgaben verzweigt WINAPO® 64 PRO direkt in die LAUER-TAXE® zu den gesetzlichen Vorgaben.
Weiterhin wird eine Aufgabe eingeblendet, wenn gegen die Abgabebestimmungen (z.B. durch Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge des Medikaments) verstoßen wird (nur, wenn der BtM-Verschreibungs-Check in der Konfiguration aktiviert ist).
- Per Mausklick auf die Aufgabe wird ein Fenster geöffnet, welches die Abgabebestimmungen anzeigt und bestätigt werden muss.