BtM-Abverkauf durchführen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann. | Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann. | ||
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Version vom 5. März 2018, 09:29 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann.
WINAPO® unterstützt Sie hier optimal mit einem in der LAUER-TAXE®integrierten Modul. Wie der Abverkauf mit der WINAPO® BTM-/TFG-Dokumentation abläuft und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.
Die Funktionalität muss in der Konfiguration aktiviert sein. Sehen Sie hierzu den Beitrag BTM Dokumentation in WINAPO®. |
Wie funktioniert der BTM-Abverkauf mit der WINAPO® BTM-/TFG-Dokumentation?
- Erfassen Sie im Abverkauf Ihr Rezept wie gewohnt.
- Je nach Konfigurationseinstellung, öffnet sich der Dokumentationsdialog nach Erfassen eines Artikels oder nach dem Vorgang.
- Geben Sie hier die benötigten Daten in die enktsprechenden Felder ein.
- Sie können Dokumentation entweder mit Vermerken zwischenspeichern (und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten) oder, wenn alle erforderlichen Informationen hinterlegt wurden, Abschließen.
Arzt-/Patientendokumentation
Artikel nicht an Lager
Folgende Vorgehensweise würden wir empfehlen, sollten Sie den Artikel nicht an Lager haben:
- In der LAUER-TAXE®den Artikel zuerst über das Register Artikel / Gruppe Bewirtschaftung / Menüschaltfläche Bestellen / Option Schnellbestellen bestellen.
- Wird der Artikel geliefert, so ist der Zugang im Wareneingang zu verbuchen.
- Erst jetzt sollte der Artikel in der Kasse abverkauft und das Rezept bedruckt werden.
Höchstmengenüberschreitung
Die Kasse verfügt über eine verkaufszeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsbedingungen von Betäubungsmittel-Fertigarzneimitteln.
Sollte bei einer Einzelverordnung die Wirkstoffmenge, in Bezug auf den aktuellen Vorgang, in der Menge des BtM-Wirkstoffs, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, überschritten werden, erscheint folgender Hinweis in der Aufgabeleiste.
Beim Anwählen der Aufgabe öffnet sich folgendes Dialogfenster.
Sind auf einem Betäubungsmittelrezept mehrere Artikel mit demselben Betäubungsmittelwirkstoff verschrieben (beispielweise unterschiedliche Wirkstärken oder Darreichungsformen), so erfolgt die Höchstmengenüberschreitungsprüfung analog.