Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wie Sie anhand dieser Vorgaben Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. | + | {| border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" |
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+ | Die aktuellen Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, sobald dieser aktualisiert wurde. | ||
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+ | Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit '''WINAPO<sup>®</sup>''' abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®. | ||
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− | == Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse == | + | == Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV == |
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+ | Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: | ||
− | *Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an | + | *Legen Sie im ''Abverkauf ''der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''RZO ''an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist. |
− | *Stellen Sie als Kostenträger | + | *Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein. |
− | *Erfassen Sie den Artikel mit der BUND-PZN ''' | + | *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''. |
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− | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN ''' | + | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. |
− | * | + | *Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter. |
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+ | == Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten == | ||
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+ | Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: | ||
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+ | *Legen Sie im Abverkauf der '''Kasse''' einen Verkauf mit der Verkaufsart ''Privat'' an. | ||
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+ | *Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.<br/> [derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN '''17977087''' abrechenbar].<br/> Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme ''Kasse zahlt''. | ||
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+ | Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN '''17717386''' abrechnen. | ||
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+ | *Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter. | ||
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+ | Es öffnet sich nun der ''Sonderzeilen-Assistent'' in der Maske ''Sonstige Sonder-PZN''. Das ''Sonderkennzeichen'', die ''Bezeichnung'' und der ''Betrag'' sind vorbelegt. | ||
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Aktuelle Version vom 17. April 2023, 08:46 Uhr
Zum 07.04.2023 endete die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid®. Gemäß Informationen von Seiten ABDATA wurde eine Anschlussregelung geschaffen, welche ab 08.04.2023 greift und Änderungen am bisherigen Vorgehen beinhaltet.
Wie Sie anhand dieser Vorgaben seit 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel. Es wird dabei unterschieden, ob zu Lasten einer GKV oder PKV abgerechnet wird. Derzeit betrifft diese Regelung als einziges eingesetztes Mittel Paxlovid®.
Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber GKV
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Muster-16-Verordnung zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart RZO an, da für die Abgabe von COVID-19-Arzneimitteln keine Zuzahlung zu erheben ist.
- Stellen Sie als Kostenträger die Krankenkasse des Patienten ein.
- Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
[derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17717386 abrechnen.
- Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
Erfassung des Vorgangs und Rezeptdruck in der Kasse bei Abrechnung gegenüber Privat-Versicherten
Um die Abgabe eines COVID-19-Arzneimittels als Privatrezept zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie im Abverkauf der Kasse einen Verkauf mit der Verkaufsart Privat an.
- Erfassen Sie den verordneten Artikel mit der BUND-PZN.
[derzeit nur Paxlovid®: BUND-PZN 17977087 abrechenbar].
Wählen Sie bei der Abfrage der Kostenübernahme Kasse zahlt.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
Falls Sie das Arzneimittel liefern, können Sie zusätzlich die speziell für COVID-19-Arzneimittel definierte Botendienstleitung mit der neuen Sonder-PZN 17717386 abrechnen.
- Geben Sie die Sonder-PZN 17717386 direkt in die nächste Artikelzeile ein und bestätigen Sie mit Enter.
Es öffnet sich nun der Sonderzeilen-Assistent in der Maske Sonstige Sonder-PZN. Das Sonderkennzeichen, die Bezeichnung und der Betrag sind vorbelegt.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Übernehmen Sie den Eintrag in den Abverkauf.
Ansicht in WINAPO® 64:
Ansicht in WINAPO® ux:
- Nun können Sie den Verkauf abschließen und das Rezept bedrucken.
Die offizielle Bedruckungsvorgabe sieht die Ausweisung der Zuzahlung auch bei Privatrezepten mit 0,00 € vor. Ergänzen Sie diese Angabe manuell. |