Erweiterung des ABDA-Artikelstamms Plus V: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. November 2015, 17:02 Uhr
Hintergrund
Zum 01.11.2015 wurden folgende Neuerungen und Erweiterungen des ABDA-Artikelstamms Plus V wirksam:
- Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige
- Information über die Genehmigungspflicht bei Versorgung eines Pflegeheimbewohners
- Abrechnungszeiträume von Pauschalen
- Steuerung der Rezeptbedruckung
- Differenzierung der Hilfsmittelabrechnung durch das Hilfsmittel-Abrechnungskennzeichen
- Erweiterte Informationen z. Hilfsmittelabrechnung: Leistungserbringergruppenschlüssel (AC/TK)
- Pauschalen mit ermäßigter Mehrwertsteuer
Information über die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige
ABDATA hat nun die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Einzel- und Pauschalabrechnungsmöglichkeiten mit der Angabe 'Für den Artikel ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen' bzw. 'Für die Pauschale ist bei der Kasse eine Versorgungsanzeige einzureichen'. WINAPO® zeigt bei den betroffenen Abrechnungsmöglichkeiten das Kürzel 'VA' in der Spalte Erstattungsbedingungen an; der zugehörigen Infobox unter der Liste kann die Bedeutung des Kürzels als Klartext entnommen werden.