Notfallkontrazeptiva: Gesetzliche Neuregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. August 2015, 12:44 Uhr
Hintergrund
Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.
Hinweis in der Taxe
Vor dem Hintergrund dieser Erstattungsregelung ist in der Preis-Info der Taxe bei Arzneimitteln, die Kontrazeptiva darstellen, ein von ABDATA bereitgestellter Text zur Verordnungsfähigkeit dieser Artikel – zu Lasten der GKV – abrufbar.
Parallel zur Freigabe der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wurde § 10 des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst, dass diese Produkte weiterhin einem Werbeverbot unterliegen. Um das versehentliche Einstellen dieser Artikel in den Katalog-Bereich des Online-Shops zu verhindern, wurde im Artikeleditor der Taxe das Merkmal "Artikel im Online-Katalog" bei Notfallkontrazeptiva gesperrt.
Hinweis in der Kasse
Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasse ist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.
In der Konfiguration / Bereich / Kasse / Register Verhalten wurde dazu der Parameter Hinweis Notfallkontrazeptiva eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert.
Bei der Erfassung von Notfallkontrazeptiva auf GKV-Rezept wird dann folgender Hinweis eingeblendet: