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Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)

18 Bytes hinzugefügt, 10:15, 28. Aug. 2013
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=== Hintergrund<br> ===
Zum 01.08.2013 wird ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft tretengetreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Apotheken für die von ihnen geleisteten Notdienste einen finanziellen Zuschuss zu gewähren. Insgesamt ca. 120 Mio. Euro sollen pro Jahr bereitgestellt und leistungsgerecht nach Anzahl der erbrachten Notdienste an die Apotheken ausgezahlt werden.<br><br>Zur Verwaltung der Mittel wurde ein Nacht- und Notdienstfonds in Trägerschaft des DAV eingerichtet. Finanziert wird der Fonds durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, welche zum 01.08.2013 in Kraft trittgetreten ist. Zu diesem Stichtag erhöhen sich die Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel um 16 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Die 16 Cent stellen einen zweckgebundenen Betrag dar, welcher pro verkaufter Packung von den Apotheken an den Fonds abzuführen ist.<br><br>Bei Arzneimitteln, die als Sachleistung abgegeben und über die Rechenzentren abgerechnet werden, übernehmen die Rechenzentren die Einzahlung in den Fonds. Über die Anzahl verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche anderweitig abgegeben wurden, müssen die Apotheken in einer Selbsterklärung Auskunft geben. Die daraus resultierenden Beitragsanteile werden über die Rechenzentren an den Fonds gemeldet und dort entsprechend verrechnet.<br><br>
=== Änderungen in WINAPO<sup>®</sup> zum 01.08.2013<br> ===
*Abgabe von Packungen an Krankenhäuser und gleichgestellte Einrichtungen
*Abgabe an in § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 9 AMG genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen (betrifft u.a. Lieferung von Impfstoffen und Infusionslösungen an Ärzte und Gesundheitsämter)
*Abgabe von Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren&nbsp;<!---
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=== Druckfunktion für den Selbsterklärungs-Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds<br> ===
Die Belege sind den Anforderungen des DAV zufolge monatlich am ersten Werktag für den zurückliegenden Monat zu bedrucken, erstmals also am ab 2. September für die im August abgegebenen Packungen. Die Apotheke druckt pro verwendetem Apotheken-IK &nbsp;(auch für IK ohne Abgabemengen) einen Beleg und reicht diesen bei ihrem Apothekenrechenzentrum ein.
Den Selbsterklärungs-Sonderbeleg drucken Sie in der '''Kasse''' wie folgt aus: 
*Legen Sie den Sonderbeleg am Kassendrucker ein .
*Wählen Sie unter ''Abverkauf'' / Register ''Drucken'' / ''Sonstige Layouts'' die Funktionsschaltfläche ''Selbsterklärung Nacht- und Notdienstfonds ''aus.
&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 2.png]]&nbsp;
Mit dem nächsten WINAPO<sup>®</sup> 64 -Update werden wir Ihnen die neuen Notdienstfonds-Kennzahlen als Kriterien im Thema ''Artikel'' der A'''uswertungen''' zur Verfügung stellen. Zudem werden zwei neue Standardmodelle die oben beschriebenen individuellen Modelle ablösen. ---&gt; -->
[[Category:WINAPO_64]]

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