Wunscharzneimittel abgeben: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Dezember 2011, 15:35 Uhr
Wie gehe ich vor, wenn der Patient sein Wunscharzneimittel haben möchte?
Nachdem fristgerecht – zum Inkrafttreten der Wunscharzneimittel-Regelung im Rahmen-vertrag nach § 129 SGB V – die Rezeptbedruckung mit Sonder-PZN und Faktor-Code ermöglicht wurde, werden mit dem aktuellen Programmupdate folgende Erleichterungen des Bedienwegs bereitgestellt:
Der Dialog "Patientenanteil detailliert eingeben" enthält eine neue Auswahlmöglichkeit "Kostenerstattungsverfahren", die automatisch auch die Kennzeichnung der Rezept-zeile mit Sonder-PZN und Faktorcode 7 aktiviert.
Bei Kennzeichnung der Rezeptzeile mit Sonder-PZN und Faktorcode 7 über den Son-derzeilenassistent wird automatisch auch die Preisberechnung zu Lasten des Kunden ausgelöst.
Wird im Aut-idem-Dialog der Kasse die Ausschließen-Option und nachfolgend der Aus-schlussgrund "Artikel vom Patient gewünscht" gewählt,
erfolgt damit jetzt eine Kennzeichnung der Rezeptzeile mit Sonder-PZN und Faktorcode 7 und eine Preisberechnung zu Lasten des Kunden.
Der Kunde erhält von Ihnen den Bestimmungen des Rahmenvertrags zufolge eine Kopie des von Ihnen bedruckten Verordnungsblattes, sowie einen Nachweis über die verauslag-ten Beträge, soweit diese nicht auf der Kopie enthalten sind. Das Original des bedruckten Verordnungsblatts wird zur Abrechnung von Apothekenabschlag und Herstellerrabatt beim Rechenzentrum eingereicht.
Im Bondruck für Zeilen mit Abgabe im Kostenerstattungsverfahren erscheint jetzt der Text "Kosten für Wunscharzneimittel (anteilige Erstattung nach Vorlage bei KK)".