BtM-Abverkauf durchführen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann.
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Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann.  
  
WINAPO unterstützt Sie hier optimal mit einem in der Taxe integrierten Modul. Welche Einstellungen in WINAPO 64 erforderlich sind, um die integrierte BTM-/TFG-Dokumentation zu nutzen, lesen Sie hier.<br>
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WINAPO unterstützt Sie hier optimal mit einem in der Taxe integrierten Modul. Welche Einstellungen in WINAPO 64 erforderlich sind, um die integrierte BTM-/TFG-Dokumentation zu nutzen, lesen Sie hier.<br><br>
  
 
=== Wie funktioniert der BTM-Abverkauf mit der WINAPO&nbsp;BTM-/TFG-Dokumentation? ===
 
=== Wie funktioniert der BTM-Abverkauf mit der WINAPO&nbsp;BTM-/TFG-Dokumentation? ===

Version vom 30. September 2011, 08:32 Uhr

Hintergrund

Die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Betäubungsmitteln ist in jeder Apotheke Pflicht. Das Verfahren mit Karteikarten kann recht aufwändig sein, so dass eine Unterstützung durch die EDV von Vorteil sein kann.

WINAPO unterstützt Sie hier optimal mit einem in der Taxe integrierten Modul. Welche Einstellungen in WINAPO 64 erforderlich sind, um die integrierte BTM-/TFG-Dokumentation zu nutzen, lesen Sie hier.

Wie funktioniert der BTM-Abverkauf mit der WINAPO BTM-/TFG-Dokumentation?

  • Bearbeiten Sie im Abverkauf Ihr Rezept wie gewohnt.
  • Nach dem Erfassen öffnet sich, wenn Sie in der Konfiguration / Applikationsbereich Applikationseinstellungen / Funktionsschaltfläche Kasse / Register Verhalten / die Option Bearbeiten nach Artikel eingestellt haben, der Dokumentationsdialog. Weiteres hierzu finden Sie im Beitrag BTM Dokumentation in WINAPO.


BTM Abverkauf 64 1.jpg


Geben Sie hier die benötigten Daten in die rosa unterlegten Felder ein.

Sie können den Dialog an dieser Stelle entweder mit Vermerken ohne Bearbeitung beenden oder nach Vervollständigung Abschließen.


Hinweis: Es kann durchaus sinnvoll sein, hier zunächst nur die Rezeptnummer einzugeben und den Vorgang zu vermerken. Die Dokumentation kann dann im Nachhinein von der zuständigen Person in Ruhe abgeschlossen werden. Gehen Sie hierzu später die Taxe / Register Extras / Gruppe Dokumentation / MenüschaltflächeBtM/TFG und wählen die Option Zu- und Abgänge vervollständigen.


Arzt-/Patientendokumentation

Systemweite Adressen

Alle in der KV hinterlegten Adressen und Dokumentationsadressen, sowie Ärzte, die als Verordner gekennzeichnet sind

Dokumentationsadressen

Adressen, die bereits für eine Dokumentation verwendet wurden
Hierüber werden Kundendaten/ Ärzte erfasst, welche nicht in der Kundenverwaltung angelegt werden sollen (diese sind dann für spätere Verwendungen unter Dokumentationsadressen zu finden


Artikel nicht an Lager

Folgende Vorgehensweise würden wir empfehlen, sollten Sie den Artikel nicht an Lager haben:

In der Taxe den Artikel zuerst über das Register Artikel / Gruppe Bewirtschaftung / Menüschaltfläche Bestellen / Option Schnellbestellen bestellen. 

Wird der Artikel geliert, so ist der Zugang im Wareneingang zu verbuchen.

Erst jetzt sollte der Artikel in der Kasse abverkauf und das Rezept bedruckt werden.


Höchstmengenüberschreitung

Die Kasse verfügt über eine verkaufszeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsbedingungen von Betäubungsmittel-Fertigarzneimitteln.
Sollte bei einer Einzelverordnung die Wirkstoffmenge, in Bezug auf den aktuellen Vorgang, in der Menge des BtM-Wirkstoffs, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, überschritten werden, erscheint folgender Hinweis in der Aufgabeleiste.


BTM Abverkauf 64 2.jpg


Beim Anwählen der Aufgabe öffnet sich folgendes Dialogfenster.

BTM Abverkauf 64 3.jpg

Hinweise: 

Sind auf einem Betäubungsmittelrezept mehrere Artikel mit demselben Betäubungsmittelwirkstoff verschrieben (beispielweise unterschiedliche Wirkstärken oder Darreichungsformen), muss die Höchstmengenüberschreitungsprüfung manuell erfolgen. In diesem Fall leistet der Info-Dialog Hilfestellung (Aufruf über Register Artikel-Info / Gruppe In Taxe anzeigen / Menüschaltfläche Basis-Info / Option Gesetzl. Vorgaben), welcher über die pro abgeteilter Darreichungsform enthaltene Wirkstoffmenge und die insgesamt erlaubte Höchstmenge Auskunft gibt.
Die automatische Prüfung umfasst des Weiteren nicht die Anzahl zulässiger unterschiedlicher Betäubungsmittel und keine Rezepturen und ist rein auf die Verschreibungsbedingungen für Ärzte (nicht Zahnärzte oder Tierärzte) ausgerichtet.