BtM-Dokumentation in WINAPO® 64 PRO: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. September 2011, 14:29 Uhr

Konfigurationseinstellungen


Um mit dem WINAPO 64 BtM-/TFG-Artikel dokumentieren zu können, sind einige Einstellungen in der Konfiguration erforderlich:


Allgemeine Einstellungen WINAPO®

Einstellungen in der Konfiguration / Applikationsbereich Allgemeine Einstellungen / Register Bereich / Funktionsschaltfläche WINAPO

 

Register Systemverhalten / Standard

Für untenstehende Parameter sind folgende Einstellungen erforderlich:

  • „Betäubungsmittel bei Zu-/Abgang dokumentieren“: Haken setzen
  • „TFG-Artikel bei Zu-/Abgang dokumentieren“: Haken setzen
  • „BtM Dokumentation nach Packungsgröße getrennt“: Haken setzen, wenn die Akten getrennt nach Packungsgrößen geführt werden sollen (diese Einstellung kann nicht rückgängig gemacht werden!)
  •  „Druckformular für die BtM-Doku“: je nachdem auswählen, ob die Liste mit oder ohne Artikelspalte angezeigt werden soll

 

Register Sicherheit / Standard

Für untenstehende Parameter sind folgende Einstellungen erforderlich:

  • „Verantwortung für TFG-Dokumentation“: kann nur mit entsprechender Sicherheitsstufe der Dokumentationsdialog abgeschlossen werden  
  • „Verantwortung für BtM-Dokumentation“: kann nur mit entsprechender Sicherheitsstufe der Dokumentationsdialog abgeschlossen werden


Applikationseinstellungen Kasse

Einstellungen in der Konfiguration / Applikationsbereich Applikationseinstellungen / Register Bereich / Funktionsschaltfläche Kasse


Register Verhalten
  •  „Bearbeitung des BtM-/TFG-Dialogs“: Öffnet die Dokumentation entweder nach jedem Artikel (Default) oder nach jedem Vorgang
  • „BtM-Verschreibungs-Check“: Legt fest, ob für BtM eine zeilenbezogene Prüfung der Verschreibungsmengen erfolgen soll. Dieser Parameter ist defaultmäßig aktiviert

 

Applikationseinstellungen Warenwirtschaft

Einstellungen in der Konfiguration / Applikationsbereich Applikationseinstellungen / Register Bereich / Funktionsschaltfläche Warenwirtschaft


Register Wareneingang

"Dokumentationspflicht erfüllen": empfehlen wir auf "zwingend" zu setzten, damit der Auftrag nicht vorher verbucht werden kann. Der Arbeitsablauf der Apotheke kann es aber erforderlich machen, dass die Einstellung geändert werden muss, damit auch nicht verantwortliches Personal den Wareneingang verbuchen kann. Die Dokumentation kann zu einem späteren Zeitpunkt in der Taxe fertiggestellt werden.