Unterschied "autidem" und "autidem generisch": Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juni 2011, 09:58 Uhr
Was ist der Unterschied zwischen "aut-idem" und "aut-idem generisch"?
Bei der Funktion aut-idem generisch wird eine Vergleichsliste mit denselben Artikeln aufgebaut wie bei der Funktion aut-idem. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen der Markierung der Listen.
Vergleichsliste "aut-idem"
- Vergleich erfolgt ausgehend vom Ausgangsartikel, d.h. die Indikationsübereinstimmung mit diesem wird geprüft (Spalte IÜ zeigt das Ergebnis an)
- die Preisgünstigkeitsmarkierung in Form des blauen Häuschens in der Spalte § umfasst nur Artikel, die preisgünstiger als der Ausgangsartikel sind und zugleich in der Indikation mit ihm übereinstimmen
Vergleichsliste "aut-idem generisch"
- Vergleich erfolgt ausgehend vom Wirkstoff des Ausgangsartikels, d.h. es wird keine Indikationsübereinstimmung geprüft
- die Preisgünstigkeitsmarkierung in Form des blauen Häuschens in der Spalte § kann auch Artikel umfassen, die nicht preisgünstiger als der Ausgangsartikel sind
Die Intention hinter aut-idem generisch ist, dass der Ausgangsartikel rein stellvertretend herangezogen wird als ein Artikel, der auf eine generische Verordnung mit Angabe von Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform passt, und dass man von diesem Beispielartikel ausgehend weitere pas¬sende Artikel finden kann.
Alternativ dazu kann bei generischer Verordnung natürlich eine Suche - auch direkt aus der Kasse heraus - durchgeführt werden. Letztere starten Sie über die Eingabe des Wirkstoffs und der Wirkstoffmenge getrennt durch einen Paragraphen.
Es öffnet sich automatisch die generische Verordnung in der Lauer-Taxe, in dem Sie die Suche über weitere Parameter einengen können.
Die Ergebnisliste ist jetzt um die Spalte R (Rabattartikel) ergänzt, weil ausgehend von der Kasse gleich die eingegebene Krankenkasse bei der Suche berücksichtigt wird.
In der Lauer-Taxe rufen Sie die Suche über das Register Recherche und die Funktionsschaltfläche Generische Verordnung auf.