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FAQs zu securPharm

46 Bytes entfernt, 09:41, 12. Nov. 2018
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Um Fälschungen von Arzneimitteln erkennbar zu machen und damit letztlich auch präventiv zu verhindern, sind die pharmazeutischen Unternehmer durch eine Verordnung der EU-Kommission ab 9. Februar 2019 verpflichtet, alle von ihnen ausgelieferten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit einem Erstöffnungsschutz und einer individuellen Seriennummer zu versehen. Die Seriennummer der Packung wird in einem von aktuellen Barcode-Scannern lesbaren 2D-Code (DataMatrix-Code) auf der Packung aufgedruckt und parallel dazu in einer Datenbank hinterlegt, welche für den deutschen Markt vom securPharm-Konsortium betrieben wird.
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Auch in Ihrer Apotheke sollten Sie einige Vorbereitungen treffen, um entspannt der neuen gesetzlichen Regelung entgegen zu sehen. Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Ihnen dabei helfen: [https://www.cgm.com/media/cgm_lauerfischer/documents_30/news_28/20181029_FAQ_securPharm_Vers_7.pdf https://www.cgm.com/media/cgm_lauerfischer/documents_30/news_28/20181029_FAQ_securPharm_Vers_7.pdfFAQ securPharm].
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</div> </div> [[Category:WINAPO® 64 PRO]][[Category:securPharmSecurPharm]]

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