Notfallkontrazeptiva: Gesetzliche Neuregelung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasse | + | Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasse ist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.<br/> In der '''Konfiguration''' / ''Bereich ''/ ''Kasse ''/ Register ''Verhalten ''wurde dazu der Parameter ''Hinweis Notfallkontrazeptiva ''eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert. |
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Version vom 9. März 2018, 10:56 Uhr
Hintergrund
Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.
Hinweis in der LAUER-TAXE®
Vor dem Hintergrund dieser Erstattungsregelung ist in der Preis-Info der LAUER-TAXE® bei Arzneimitteln, die Kontrazeptiva darstellen, ein von ABDATA bereitgestellter Text zur Verordnungsfähigkeit dieser Artikel – zu Lasten der GKV – abrufbar.
Parallel zur Freigabe der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht wurde § 10 des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst, dass diese Produkte weiterhin einem Werbeverbot unterliegen. Um das versehentliche Einstellen dieser Artikel in den Katalog-Bereich des Online-Shops zu verhindern, wurde im Artikeleditor der LAUER-TAXE® das Merkmal "Artikel im Online-Katalog" bei Notfallkontrazeptiva gesperrt.
Hinweis in der Kasse
Für den Abverkauf von Notfallkontrazeptiva in der Kasse ist ein Hinweis auf die Voraussetzungen für die GKV-Erstattung bereits konfiguriert.
In der Konfiguration / Bereich / Kasse / Register Verhalten wurde dazu der Parameter Hinweis Notfallkontrazeptiva eingeführt. Standardmäßig ist dieser Parameter aktiviert.
Bei der Erfassung von Notfallkontrazeptiva auf GKV-Rezept wird dann folgender Hinweis eingeblendet: