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Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln

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Nachdem am 07.04.2023 die bis dahin gültige Rechtsgrundlage für die Verteilung und Abrechnung des aus Bundesmitteln beschafften Paxlovid® endete, trat eine Anschlussregelung in Kraft.


Wie Sie anhand der geänderten Vorgaben ab 08.04.2023 Verordnungen von COVID-19-Arzneimitteln mit WINAPO® abrechnen, erfahren Sie in diesem Artikel:

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