Medikamente zur künstlichen Befruchtung abrechnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden.  
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Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden.
  
 
WINAPO<sup>®</sup>&nbsp;unterstützt Sie zum einen dabei, Verordnungen zur künstlichen Befruchtung zu erkennen und zum anderen korrekt abzurechnen.
 
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=== Wie kann man in der Kasse eine Verordnung zur künstlichen Befruchtung eingeben? ===
  
=== Wie kann man in der Kasse eine Verordnung zur künstlichen Befruchtung eingeben?  ===
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*Wählen Sie den abzugebenden Artikel in der '''LAUER-TAXE®''''''aus und übernehmen Sie den Artikel in die '''Kasse'''.
  
*Wählen Sie den abzugebenden Artikel in der '''Taxe '''aus und übernehmen Sie den Artikel in die Kasse.
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Sollten Sie einen Verkaufshinweis (siehe [[Memos und Hinweise hinterlegen 64|Memos und Hinweise hinterlegen 64]])&nbsp;für&nbsp;den&nbsp;Artikel angelegt haben,&nbsp;bekommen Sie zunächst eine Hinweismeldung, die Sie darüber informiert, dass es sich eventuell um eine Verordnung nach §27a handeln könnte.  
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Sollten Sie einen Verkaufshinweis (siehe Memos und Hinweise hinterlegen)&nbsp;für&nbsp;den&nbsp;Artikel angelegt haben,&nbsp;bekommen Sie zunächst eine Hinweismeldung, die Sie darüber informiert, dass es sich eventuell um eine Verordnung nach §27a handeln könnte.
  
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*Im Register ''Verkaufszeile&nbsp;''/ Gruppe ''Sonderzeilen ''können Sie über die Funktionsschaltfläche ''Assistent ''den Sonderzeilenassistenten öffnen.  
 
*Im Register ''Verkaufszeile&nbsp;''/ Gruppe ''Sonderzeilen ''können Sie über die Funktionsschaltfläche ''Assistent ''den Sonderzeilenassistenten öffnen.  
*Wählen Sie hier die Option ''Verordnung zur künstlichen Befruchtung ''aus.
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Version vom 8. März 2018, 14:08 Uhr

Hintergrund

Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung müssen von den Apothekenmitarbeitern gesondert bearbeitet werden.

WINAPO® unterstützt Sie zum einen dabei, Verordnungen zur künstlichen Befruchtung zu erkennen und zum anderen korrekt abzurechnen.

 

Wie kann man in der Kasse eine Verordnung zur künstlichen Befruchtung eingeben?

  • Wählen Sie den abzugebenden Artikel in der LAUER-TAXE®'aus und übernehmen Sie den Artikel in die Kasse.

 

Sollten Sie einen Verkaufshinweis (siehe Memos und Hinweise hinterlegen) für den Artikel angelegt haben, bekommen Sie zunächst eine Hinweismeldung, die Sie darüber informiert, dass es sich eventuell um eine Verordnung nach §27a handeln könnte.

Künstliche Befruchtung 64 1.jpg

 

  • Im Register Verkaufszeile / Gruppe Sonderzeilen können Sie über die Funktionsschaltfläche Assistent den Sonderzeilenassistenten öffnen.
  • Wählen Sie hier die Option Verordnung zur künstlichen Befruchtung aus.

 

Künstliche Befruchtung 64 2.jpg

Künstliche Befruchtung 64 3.jpg

  • Bestätigen Sie mit Weiter.

 

In der Kasse wird nun automatisch der Eigenanteil des Kunden berechnet.

Künstliche Befruchtung 64 4.jpg

Beim Druck des Rezeptes wird die Sonder-PZN 9999643 aufgedruckt.