Information zu BtM-Höchstmengen: Unterschied zwischen den Versionen

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Informationen zu Verschreibungshöchstmengen von Betäubungsmitteln können Sie über die LAUER-Taxe wie folgt abrufen:  
 
Informationen zu Verschreibungshöchstmengen von Betäubungsmitteln können Sie über die LAUER-Taxe wie folgt abrufen:  
  
*Starten Sie die ''LAUER-Taxe ''und geben den betreffenden Artikel ein.  
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*Starten Sie die '''LAUER-Taxe '''und geben den betreffenden Artikel ein.  
 
*Öffnen Sie das Register ''Artikel-Info''.  
 
*Öffnen Sie das Register ''Artikel-Info''.  
 
*Auf der zweiten Registerebene wählen Sie das Register ''Gesetzl.-Vorgaben''.
 
*Auf der zweiten Registerebene wählen Sie das Register ''Gesetzl.-Vorgaben''.

Version vom 24. Juni 2011, 13:53 Uhr

Wo finde ich Informationen zu den Verschreibungshöchstmengen bei Betäubungsmitteln?

Informationen zu Verschreibungshöchstmengen von Betäubungsmitteln können Sie über die LAUER-Taxe wie folgt abrufen:

  • Starten Sie die LAUER-Taxe und geben den betreffenden Artikel ein.
  • Öffnen Sie das Register Artikel-Info.
  • Auf der zweiten Registerebene wählen Sie das Register Gesetzl.-Vorgaben.


Anzeige der Höchstmengen bei BTM 64 1.jpg


In der Kasse wird die Information über das Vorhandensein von Verschreibungshöchstmengen automatisch im WINAPO Infobereich im Register Aufgaben angezeigt.

  • Per Mausklick auf die betreffende Zeile verzweigt WINAPO direkt in die LAUER-Taxe zu den gesetzlichen Vorgaben.


Datei:Anzeige der Höchstmengen bei BTM 64 2.jpg