Detaildatenübermittlung bei Rezepturen

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Allgemeines

Gemäß der Regelungen in der Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V zur Lieferung von Z-Daten und Hash-Codes muss ab 01.01.2022 auch für Rezepturen, die bisher noch nicht von dieser Pflicht erfasst waren, eine Erfassung von Detaildaten und deren Übermittlung an das Rechenzentrum erfolgen. Begleitend dazu wird ein die übermittelten Daten repräsentierender Hash-Code generiert und als eine Reihe von Ziffern in die Druckpositionen der zweiten und dritten Abrechnungszeile auf das Papierrezept gedruckt.

Der Ablauf in WINAPO® 64 ist hierbei folgender:

  • Die Rezeptur wird in der Rezeptur-Taxation erfasst und an die Kasse übergeben.
  • In der Kasse wird aus den erfassten Detaildaten automatisch ein Hash-Code gebildet und ergänzend zur eigentlichen Abrechnungszeile auf das Rezept gedruckt.

Die Abrechnungsdaten werden von der Kasse über den Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen an das eRezeptmanagement übergeben. Das eRezeptmanagement wiederum überträgt die Daten mittels der FIVERX-Schnittstelle an das Rechenzentrum.

Voraussetzungen

In der Konfiguration müssen folgende Einstellungen gegeben sein, damit eine Übermittlung der Detaildaten an das Rechenzentrum möglich ist:

  1. Zur Nutzung des eRezeptmanagements müssen in der Konfiguration im Bereich Finanzwesen - eRezeptmanagement auf der Registerkarte Rahmenbedingungen die Zugangsdaten des Rechenzentrums sowie das Apotheken-IK hinterlegt sein. Wenn hier die ersten vier Parameter Server für eRezept-Management an Station, Rechenzentrum, Web-Adresse des Rechenzentrums und Zugangsdaten beim Rechenzentrum mit den Daten des Rechenzentrums ausgefüllt sind, sowie im (bisher nur für FAM geltenden) Parameter ApoIK/Herstellernummer für Fertigarzneimittelabrechnung das Apotheken-IK hinterlegt ist, müssen Sie nicht weiter tätig werden.
    Bitte kontrollieren Sie auch, ob im Parameter Zugangsdaten beim Rechenzentrum die Apotheken-IK mit der führenden "30" hinterlegt ist. Damit eine IK hier eingestellt werden kann, muss sie in der Personenverwaltung bei den Betriebsdaten hinterlegt sein.
    Andernfalls müssen zunächst das Apotheken-IK hinterlegen bzw. die Zugangsdaten des Rechenzentrums eingegeben werden, damit eine Übermittlung der Abrechnungsdaten aus WINAPO® 64 an das Rechenzentrum möglich ist.
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  2. Parameter für die Erstellung des Hash-Codes aktivieren: Damit der für die Datenübertragung erforderliche Hash-Code in WINAPO® bei allen betreffenden Verordnungen automatisch generiert wird, muss der (bisher nur für Parenteralia geltende) Parameter Parenterale Zubereitungen abrechnen aktiviert sein (Konfiguration / Applikationseinstellungen / eRezeptmanagement / Verhalten).
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  3. Parameter zum automatischen Datenversand: In der Konfiguration befinden sich im Bereich eRezeptmanagement auf der Registerkarte Verhalten diverse Parameter, die den Datenversand regulieren. Bei Apotheken, die das eRezeptmanagement bereits zur Abrechnung von Parenteralen Zubereitungen und / oder Wirtschaftlichen Einzelmengen nutzen, sind die Parameter Wirtschaftliche Einzelmengen abrechnen und / oder Parenterale Zubereitungen abrechnen und der Parameter Daten zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln aktiviert.
    Daher ist in diesem Fall auch der Parameter Abrechnungsdaten automatisch ans Rechenzentrum übermitteln sichtbar. Sofern dieser aktiviert ist, geht in der Kasse der Übertragungs-Assistent automatisch bei allen Rezepturtypen auf (siehe Kap. 4), für welche eine Datenübermittlung ans Rechenzentrum erforderlich ist.
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    Wenn der Parameter Abrechnungsdaten automatisch ans Rechenzentrum übermitteln nicht sichtbar bzw. nicht aktiviert ist, findet die Datenübermittlung manuell im eRezeptmanagement statt (siehe Kap. 5).

 

Erfassen von Rezepturen in der Rezeptur-Taxation mit Datenübermittlung  

Bei der Abrechnung von Rezepturen muss ab 01.01.2022 eine Übermittlung elektronischer Zusatzdaten an das Rechenzentrum erfolgen. Daher ist in der Rezeptur-Taxation die Option Detaildaten erfassen ab diesem Zeitpunkt bei allen Rezepturtypen automatisch aktiv:

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Die aktivierte Option Detaildaten erfassen bewirkt, dass sich sowohl bei der Übergabe der Rezeptur an die Kasse, als auch beim Speichern, der Dialog Detaildatenerfassung öffnet. Hier werden die zu übermittelnden Daten angezeigt. Diese können von Ihnen bearbeitet werden.

HINWEIS   

Sofern technische Gründe die Bedruckung des Papierrezeptes mit Hashcodes und die Übermittlung von Detaildaten verhindern, kann die Abrechnung konventioneller Rezepturen und rezepturmäßig hergestellter Substitutionsarzneimittel-Einzeldosen übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen erfolgen. Dazu können Sie das Kontrollkästchen Detaildaten erfassen vor der Übergabe der Rezeptur an die Kasse manuell deaktivieren. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 30.06.2022.

Im Dialog Detaildatenerfassung ist im Feld Abgabe am das Abgabedatum einzutragen, welches dann auch in der Kasse als Abgabedatum auf das Rezept gedruckt wird.

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Prüfung auf Hilfstaxeartikel

Die Drei-Punkt-Schaltfläche erscheint, wenn ein Hilfstaxeartikel als Rezepturbestandteil erfasst wurde - dem etablierten Vorgehen für Bestandteile mit einem vereinbarten Preis gemäß Anlagen 1 bzw. 2 der Hilfstaxe, welches zur korrekten Preisermittlung erforderlich ist. Beim Anklicken öffnet sich ein Artikelauswahldialog, über den der tatsächlich in der Rezeptur verarbeitete Artikel ausgewählt werden kann:

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Die Drei-Punkt-Schaltfläche wird nach Austausch des Hilfstaxeartikels durch einen Haken ersetzt. Der berechnete Hilfstaxpreis bleibt, wie von der GKV gefordert, erhalten. Nur wenn der eingesetzte Rezepturbestandteil über keine reale PZN verfügt, darf ersatzweise die Hilfstaxe-PZN übermittelt werden.

Abrechnungstyp / Preiskennzeichen ändern

Weiterhin besteht bei Bedarf die Möglichkeit, über ein Menü die vom Programm vorbelegten Werte für den Abrechnungstyp und das Preiskennzeichen zu ersetzen und das Preiskennzeichen manuell anzupassen:

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Prüfung von Eigenartikeln auf zugeordnete Abrechnungs-PZN

Die Rezepturen werden im Dialog auch daraufhin geprüft, ob enthaltene Eigenartikel gültige Abrechnungs-PZN hinterlegt haben.

HINWEIS   

Für Eigenartikel, bei denen im Artikelstamm die Artikelart Droge/Chemikalie oder Gefäß hinterlegt ist, ermittelt WINAPO® selbständig die passende Abrechnungs-PZN (06461334 "Stoff ohne PZN bzw. 06461328 "Gefäß / Behältnis ohne PZN"). Diese Zuweisung gilt nur für die jeweilige Datenübermittlung und wird nicht in den Artikeldaten gespeichert.