Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Zum 01.08.2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Apotheken für die von ihnen geleisteten Notdienste einen finanziellen Zuschuss zu gewähren. Insgesamt ca. 120 Mio. Euro sollen pro Jahr bereitgestellt und leistungsgerecht nach Anzahl der erbrachten Notdienste an die Apotheken ausgezahlt werden.<br><br>Zur Verwaltung der Mittel wurde ein Nacht- und Notdienstfonds in Trägerschaft des DAV eingerichtet. Finanziert wird der Fonds durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, welche zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Zu diesem Stichtag erhöhen sich die Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel um 16 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Die 16 Cent stellen einen zweckgebundenen Betrag dar, welcher pro verkaufter Packung von den Apotheken an den Fonds abzuführen ist.<br><br>Bei Arzneimitteln, die als Sachleistung abgegeben und über die Rechenzentren abgerechnet werden, übernehmen die Rechenzentren die Einzahlung in den Fonds. Über die Anzahl verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche anderweitig abgegeben wurden, müssen die Apotheken in einer Selbsterklärung Auskunft geben. Die daraus resultierenden Beitragsanteile werden über die Rechenzentren an den Fonds gemeldet und dort entsprechend verrechnet.<br><br>
 
Zum 01.08.2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Apotheken für die von ihnen geleisteten Notdienste einen finanziellen Zuschuss zu gewähren. Insgesamt ca. 120 Mio. Euro sollen pro Jahr bereitgestellt und leistungsgerecht nach Anzahl der erbrachten Notdienste an die Apotheken ausgezahlt werden.<br><br>Zur Verwaltung der Mittel wurde ein Nacht- und Notdienstfonds in Trägerschaft des DAV eingerichtet. Finanziert wird der Fonds durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, welche zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Zu diesem Stichtag erhöhen sich die Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel um 16 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Die 16 Cent stellen einen zweckgebundenen Betrag dar, welcher pro verkaufter Packung von den Apotheken an den Fonds abzuführen ist.<br><br>Bei Arzneimitteln, die als Sachleistung abgegeben und über die Rechenzentren abgerechnet werden, übernehmen die Rechenzentren die Einzahlung in den Fonds. Über die Anzahl verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche anderweitig abgegeben wurden, müssen die Apotheken in einer Selbsterklärung Auskunft geben. Die daraus resultierenden Beitragsanteile werden über die Rechenzentren an den Fonds gemeldet und dort entsprechend verrechnet.<br><br>
  
=== Änderungen in WINAPO<sup>®</sup> zum 01.08.2013<br> ===
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=== Umsetzung&nbsp;in WINAPO<sup>®</sup> 64<br> ===
  
 
*Anpassung der Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel (Preisänderungsdienst)  
 
*Anpassung der Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel (Preisänderungsdienst)  
 
*Anpassung der Berechnungsfunktion für Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung  
 
*Anpassung der Berechnungsfunktion für Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung  
*Protokollierung der in der Kasse verkauften Packungen, welche der Beitragspflicht an den Notdienstfonds unterliegen.
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*Protokollierung der in der Kasse verkauften Packungen, welche der Beitragspflicht an den Notdienstfonds unterliegen  
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*Anpassung der Berechnung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
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*Modelle und -Kriterien zur mengen- und wertmäßigen Auswertung des Notdienstfondsbeitrags
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*Anpassung von Kennzahlen und Statistiken in den Applikationen Auswertungen, Manager, Personenverwaltung
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Die Beitragspflicht beträgt 16 Cent netto pro Packung, die dem Geltungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Konstellationen der Abgabe verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, müssen über die Verkaufsarten ''Sprechstundenbedarf ''oder ''Bar'' bzw. über andere WINAPO<sup>®</sup>-Module (Warenabgabe in der Warenwirtschaft) abgewickelt werden, damit sie von WINAPO<sup>®</sup> nicht fälschlich als beitragspflichtig behandelt werden.  
 
Die Beitragspflicht beträgt 16 Cent netto pro Packung, die dem Geltungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Konstellationen der Abgabe verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, müssen über die Verkaufsarten ''Sprechstundenbedarf ''oder ''Bar'' bzw. über andere WINAPO<sup>®</sup>-Module (Warenabgabe in der Warenwirtschaft) abgewickelt werden, damit sie von WINAPO<sup>®</sup> nicht fälschlich als beitragspflichtig behandelt werden.  
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*Das Apotheken-IK ist automatisch für den Druck vorbelegt. Weitere Institutionskennzeichen, die in der '''Personenverwaltung '''(''Apothekenname ''/ ''Betriebsdaten ''/ Bereich ''Apothekendaten'') eingetragen sind, können per Combobox ausgewählt werden.  
 
*Das Apotheken-IK ist automatisch für den Druck vorbelegt. Weitere Institutionskennzeichen, die in der '''Personenverwaltung '''(''Apothekenname ''/ ''Betriebsdaten ''/ Bereich ''Apothekendaten'') eingetragen sind, können per Combobox ausgewählt werden.  
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=== Auswertungen: Individuelle Modelle ===
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=== Auswertungen:&nbsp;Modelle zur Ermittlung des abzuführenden&nbsp;Notdienstfondsbeitrags&nbsp; ===
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Die zwei Auswertungsmodelle "''Notdienstfondsbeitrag GKV''" und "''Notdienstfondsbeitrag PKV''" liefern Ihnen einen Überblick über alle Artikel, bei denen im angegebenen Suchzeitraum Notdienstfondsbeiträge gemäß Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) für GKV-bzw. PKV-Rezepte berücksichtigt wurden.
  
Mit den zwei neuen, individuellen Auswertungsmodellen "''Notdienstfondsbeitrag GKV (zeitraumbezogen)''" und "''Notdienstfondsbeitrag PKV (zeitraumbezogen)''" können Sie sich einen artikelbezogenen Überblick über den im angegebenen Zeitraum abzuführenden Notdienstfondsbeitrag für GKV bzw. PKV-Rezepte und Arztempfehlungen verschaffen:
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*Stellen Sie in der Applikation '''Auswertungen '''das Thema ''Artikel'' ein und wählen Sie eines der beiden Modelle aus.
  
*Stellen Sie in der Applikation '''Auswertungen '''das Thema ''Individuelle Modelle'' &nbsp;[[Image:64 sym Individ Modelle.png]]&nbsp; ein und wählen Sie eines der beiden Modelle aus.
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&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 1.png|700px|64 ANSG Modelle 1.png]]&nbsp;  
  
&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 1.png]]&nbsp;
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* Lösen Sie die Recherche über ''Modell ''&gt; ''Starten'' aus.
  
*Legen Sie in den ''Feldern DatumVon'' und ''DatumBis'' den gewünschten Zeitraum fest und lösen Sie die Recherche über ''Modell ''&gt; ''Starten'' aus.
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Nach dem Starten des Modells öffnet sich der Zeitraumdialog, in dem Sie den auszuwertenden Zeitraum festlegen können. Durch die Verwendung weiterer Kriterien im Suchmodell können Sie die Suche bei Bedarf weiter eingrenzen
  
 
Als Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht aller Artikel, bei denen im angegebenen Zeitraum ein Notdienstfondsbeitrag berücksichtigt wurde. Die Liste wird nach Artikeln sortiert und zeigt die kumulierten Werte pro Artikel und als Gesamtsumme.  
 
Als Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht aller Artikel, bei denen im angegebenen Zeitraum ein Notdienstfondsbeitrag berücksichtigt wurde. Die Liste wird nach Artikeln sortiert und zeigt die kumulierten Werte pro Artikel und als Gesamtsumme.  
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&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 2.png]]&nbsp;  
 
&nbsp;[[Image:64 ANSG Modelle 2.png]]&nbsp;  
  
Mit dem nächsten WINAPO<sup>®</sup> 64 -Update werden wir Ihnen die neuen Notdienstfonds-Kennzahlen als Kriterien im Thema ''Artikel'' der A'''uswertungen''' zur Verfügung stellen. Zudem werden zwei neue Standardmodelle die oben beschriebenen individuellen Modelle ablösen.
 
  
 
[[Category:WINAPO_64]]
 
[[Category:WINAPO_64]]

Version vom 16. Juni 2014, 15:02 Uhr

Hintergrund

Zum 01.08.2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Apotheken für die von ihnen geleisteten Notdienste einen finanziellen Zuschuss zu gewähren. Insgesamt ca. 120 Mio. Euro sollen pro Jahr bereitgestellt und leistungsgerecht nach Anzahl der erbrachten Notdienste an die Apotheken ausgezahlt werden.

Zur Verwaltung der Mittel wurde ein Nacht- und Notdienstfonds in Trägerschaft des DAV eingerichtet. Finanziert wird der Fonds durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, welche zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Zu diesem Stichtag erhöhen sich die Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel um 16 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Die 16 Cent stellen einen zweckgebundenen Betrag dar, welcher pro verkaufter Packung von den Apotheken an den Fonds abzuführen ist.

Bei Arzneimitteln, die als Sachleistung abgegeben und über die Rechenzentren abgerechnet werden, übernehmen die Rechenzentren die Einzahlung in den Fonds. Über die Anzahl verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche anderweitig abgegeben wurden, müssen die Apotheken in einer Selbsterklärung Auskunft geben. Die daraus resultierenden Beitragsanteile werden über die Rechenzentren an den Fonds gemeldet und dort entsprechend verrechnet.

Umsetzung in WINAPO® 64

  • Anpassung der Preise verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel (Preisänderungsdienst)
  • Anpassung der Berechnungsfunktion für Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung
  • Protokollierung der in der Kasse verkauften Packungen, welche der Beitragspflicht an den Notdienstfonds unterliegen
  • Anpassung der Berechnung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
  • Modelle und -Kriterien zur mengen- und wertmäßigen Auswertung des Notdienstfondsbeitrags
  • Anpassung von Kennzahlen und Statistiken in den Applikationen Auswertungen, Manager, Personenverwaltung


Die Beitragspflicht beträgt 16 Cent netto pro Packung, die dem Geltungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung unterliegt. Konstellationen der Abgabe verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel, welche nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, müssen über die Verkaufsarten Sprechstundenbedarf oder Bar bzw. über andere WINAPO®-Module (Warenabgabe in der Warenwirtschaft) abgewickelt werden, damit sie von WINAPO® nicht fälschlich als beitragspflichtig behandelt werden.

Zu nennen sind insbesondere

  • Abgabe von Packungen an andere Apotheken
  • Abgabe von Packungen an Krankenhäuser und gleichgestellte Einrichtungen
  • Abgabe an in § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 9 AMG genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen (betrifft u.a. Lieferung von Impfstoffen und Infusionslösungen an Ärzte und Gesundheitsämter)
  • Abgabe von Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren 


Druckfunktion für den Selbsterklärungs-Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds

Die Belege sind den Anforderungen des DAV zufolge monatlich am ersten Werktag für den zurückliegenden Monat zu bedrucken, erstmals also ab 2. September für die im August abgegebenen Packungen. Die Apotheke druckt pro Apotheken-IK (auch für IK ohne Abgabemengen) einen Beleg und reicht diesen bei ihrem Apothekenrechenzentrum ein.

Den Selbsterklärungs-Sonderbeleg drucken Sie in der Kasse wie folgt aus: 

  • Legen Sie den Sonderbeleg am Kassendrucker ein. 
  • Wählen Sie unter Abverkauf / Register Drucken / Sonstige Layouts die Funktionsschaltfläche Selbsterklärung Nacht- und Notdienstfonds aus.

64 ANSG Kasse 2.png 

Folgender Druckdialog wird geöffnet:

64 ANSG Kasse 3.png 

  • Das Apotheken-IK ist automatisch für den Druck vorbelegt. Weitere Institutionskennzeichen, die in der Personenverwaltung (Apothekenname / Betriebsdaten / Bereich Apothekendaten) eingetragen sind, können per Combobox ausgewählt werden.
  • Als Abgabemonat ist immer der letzte vergangene Monat vorbelegt. Für den Druck von "Abgabemonat Beginn" und "Abgabemonat Ende" wird das entsprechende Datum automatisch ermittelt.
  • Die Anzahl der abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen im eingestellten Monat, die nicht über das Rechenzentrum abgerechnet werden, wird automatisch ermittelt und in Feld "Anzahl" und Feld "Summe" im vorgegebenen Format gedruckt.
  • Die Sonder-PZN 02567768 wird automatisch vorbelegt und im Feld "Sonderkennzeichen" gedruckt
  • Apothekenname und -adresse wird automatisch ermittelt und an der vorgegebenen Stelle, neben "Abgabemonat Ende" gedruckt.


Auswertungen: Modelle zur Ermittlung des abzuführenden Notdienstfondsbeitrags 

Die zwei Auswertungsmodelle "Notdienstfondsbeitrag GKV" und "Notdienstfondsbeitrag PKV" liefern Ihnen einen Überblick über alle Artikel, bei denen im angegebenen Suchzeitraum Notdienstfondsbeiträge gemäß Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) für GKV-bzw. PKV-Rezepte berücksichtigt wurden.

  • Stellen Sie in der Applikation Auswertungen das Thema Artikel ein und wählen Sie eines der beiden Modelle aus.

 64 ANSG Modelle 1.png 

  • Lösen Sie die Recherche über Modell > Starten aus.

Nach dem Starten des Modells öffnet sich der Zeitraumdialog, in dem Sie den auszuwertenden Zeitraum festlegen können. Durch die Verwendung weiterer Kriterien im Suchmodell können Sie die Suche bei Bedarf weiter eingrenzen

Als Ergebnis erhalten Sie eine Übersicht aller Artikel, bei denen im angegebenen Zeitraum ein Notdienstfondsbeitrag berücksichtigt wurde. Die Liste wird nach Artikeln sortiert und zeigt die kumulierten Werte pro Artikel und als Gesamtsumme.

 64 ANSG Modelle 2.png