Überblick über die securPharm-Anbindungen in WINAPO® 64 PRO: Unterschied zwischen den Versionen

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| Eine&nbsp;'''Kurzanleitung''' sowie ein ausführliches '''Handbuch'''&nbsp;zum Thema "Anbindung von WINAPO<sup>®</sup> 64 PRO&nbsp;an securPharm" finden Sie in unserem CGM LAUER KundenCenter sowie im WINAPO<sup>®</sup> 64 Messenger.<br/> Zudem finden Sie in unserem SchulungsCenter Schulungsvideos zu diesem Thema.
 
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Version vom 8. Oktober 2019, 10:48 Uhr

Hintergrund

Um Fälschungen von Arzneimitteln erkennbar zu machen und damit letztlich auch präventiv zu verhindern, sind die pharmazeutischen Unternehmer durch eine Verordnung der EU-Kommission ab 9. Februar 2019 verpflichtet, alle von ihnen ausgelieferten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (und in bestimmten Fällen auch von OTC-Arzneimitteln) mit einem Erstöffnungsschutz und einer individuellen Seriennummer zu versehen. Die Seriennummer der Packung wird in einem von aktuellen Barcode-Scannern lesbaren 2D-Code (DataMatrix-Code) auf der Packung aufgedruckt und parallel dazu in einer Datenbank hinterlegt, welche für den deutschen Markt vom securPharm-Konsortium betrieben wird.

Apotheken sind künftig verpflichtet, die Seriennummern der Packungen bei der Abgabe an den Endverbraucher auszulesen und aus der securPharm-Datenbank auszubuchen. Beim Fehlschlagen der Verifikation oder Ausbuchung ist einem dadurch begründeten Fälschungsverdacht nachzugehen.
(Hinweis: Ware, die vor dem 9. Februar 2019 vom pharmazeutischen Unternehmer ausgeliefert wurde, unterliegt nicht den Bestimmungen der EU-Verordnung und darf innerhalb des auf der Packung angegebenen Haltbarkeitszeitraums abverkauft werden, ohne eine Verifikation zu durchlaufen. Je nach Herstellungszeitpunkt und zeitlichem Vorlauf des Anbieters bei der Umrüstung der Verpackungsanlagen können solche Packungen zumindest optional verifiziert werden.)

Zur Nutzung von securPharm ist eine Teilnehmerkennung erforderlich, welche Apotheken und andere berechtigte Institutionen von der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) erhalten.

 

Funktionen in WINAPO® 64 PRO

Sobald die Anbindung von WINAPO® 64 an das securPharm-System eingerichtet ist (Einrichtung der Anbindung von WINAPO® 64 an das securPharm-System), stehen die Funktionen zum Verifizieren, und zum Aus- und Rückbuchen in allen relevanten WINAPO® 64-Applikationen zur Verfügung.

Die Information, ob ein Artikel der Prüfungspflicht unterliegt, wird über den Artikelstamm der LAUER-TAXE® in der Basisinfo bereitgestellt.

Bereits beim Wareneingang in der Warenwirtschaft haben Sie die Möglichkeit, durch Scan des DataMatrix-Codes am securPharm-Server abzufragen, ob die erhaltene Ware abgabefähig ist. Zudem können Sie hier mit dem Scan des DataMatrix-Codes zugleich Verfalldaten und Chargen einlesen.

Verpflichtend ist die Verifikation und Ausbuchung der Ware bei der Abgabe an den Endverbraucher und damit in den Applikationen Kasse, Mail & Sale und in einzelnen Bereichen der Faktura. In der Kasse werden zudem im Zuge von Rücknamen und Stornierungen Rückbuchungen von bereits ausgebuchten Packungen ausgeführt.

Alle für securPharm benötigten Funktionen stehen Ihnen auch in den meisten WINAPO® 64-Applikationen über Extras / Fälschungsschutz / securPharm-Prüfung im globalen Dialog securPharm-Prüfung zur Verfügung. Mit diesem können Sie unabhängig vom aktuellen Arbeitsvorgang Informationen zu verifikationspflichtigen Packungen abrufen und Buchungsvorgänge im securPharm-System vornehmen. Eine zusätzliche Funktion zur Expressverarbeitung von zahlreichen Packungen gibt es zudem in der LAUER-TAXE®.

Weiterhin bieten die Auswertungen Kriterien zur Suche und Anzeige von/nach verifikationspflichtigen Artikeln und die Rezeptur-Taxation weist auf verifikationspflichtige Artikel bei deren Verwendung hin.

 

TIPP Eine Kurzanleitung sowie ein ausführliches Handbuch zum Thema "Anbindung von WINAPO® 64 PRO an securPharm" finden Sie in unserem CGM LAUER KundenCenter sowie im WINAPO® 64 Messenger.
Zudem finden Sie in unserem SchulungsCenter Schulungsvideos zu diesem Thema.